Ausnahmen bei Rückzahlung von zu viel gezahlten Coronahilfen

Unternehmer und Selbstständige in Bayern müssen künftig nicht mehr ausnahmslos zu viel erhaltene Coronahilfen zurückzahlen. Dies hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. "Unsere Maxime lautet: Niemand soll durch die Rückzahlung zu viel gezahlter Hilfen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Insbesondere zahlreiche kleine Gewerbetreibende wie Friseure und Solo-Selbständige sehen sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit der Rückzahlung zu viel gezahlter Corona-Soforthilfen überfordert", sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nach der Sitzung.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Wirtschaftsminister von Bayern, spricht.
Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Wirtschaftsminister von Bayern, spricht. © Stefan Puchner/dpa
München

Ob eine Rückzahlung erfolgen muss, hängt den Angaben zufolge von den Einnahmen nach Steuern ab und der Frage, ob die Rückzahlung die Existenz des Unternehmens oder des Selbstständigen gefährdet. "Wer als Alleinstehender bis zu 25.000 beziehungsweise ansonsten 30.000 Euro nach Steuern verdient, wird nichts zurückzahlen müssen. Wir wollen damit die Spielräume, die wir juristisch sehen, maximal ausschöpfen", betonte Aiwanger.

Schon bisher gab es für Empfänger von Coronahilfsgeldern die Möglichkeit, diese per Ratenzahlungen zurückzuzahlen, sollte eine fristgerechte Rückerstattung bis 30. Juni nicht möglich sein. Bis zu 24 Monate Ratenzahlung seien möglich, im Einzelfall auch länger, Anträge könnten spätestens ab 1. Juni online beantragt werden, hieß es. Ein Rechtsanspruch auf einen Erlass oder Ratenzahlungen bestehe nicht.

Nachdem es "etliche Diskussionen bei Rückforderungen" gegeben habe, solle nun etwa kleinen Betrieben mit wenig Beschäftigten eine Erleichterung verschafft werden, sagte auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU). In Zeiten multipler Krisen wie dem Ukraine-Krieg, hohen Energiepreisen, Inflation und Lieferkettenschwierigkeiten seien gerade für Wenigverdienende Stundung und Ratenzahlungen nicht immer hilfreich. Daher seien die Eckpunkte für einen Erlass eine gute Lösung, so Aiwanger.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.