Aus für Pflege-Volksbegehren: Herrmann sieht sich bestätigt

München (dpa/lby) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht sich nach dem gerichtlich erklärten Aus für das bayerische Pflege-Volksbegehren in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Der Bund hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz abschließend Gebrauch gemacht, so dass hier der Landesgesetzgeber keine Gesetzgebungsbefugnis besitzt", teilte er am Dienstag mit.
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Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern. Foto: Peter Kneffel/Archivbild
dpa Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern. Foto: Peter Kneffel/Archivbild

München (dpa/lby) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht sich nach dem gerichtlich erklärten Aus für das bayerische Pflege-Volksbegehren in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Der Bund hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz abschließend Gebrauch gemacht, so dass hier der Landesgesetzgeber keine Gesetzgebungsbefugnis besitzt", teilte er am Dienstag mit. "So sehen es auch die Verfassungsrichter."

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" zuvor für rechtlich nicht zulässig erklärt, weil der Gesetzentwurf mit Bundesrecht nicht vereinbar sei. Mehr als 100 000 Unterschriften hatten die Veranstalter nach eigenen Angaben für bessere Pflegebedingungen und mehr Personal in Krankenhäusern gesammelt.

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