Augsburger Puppenkiste vor Gericht

Ein Rechtsstreit um Verwertungsrechte der Augsburger Puppenkiste mit dem Hessischen Rundfunk geht vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
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Ein Rechtsstreit um Verwertungsrechte der Augsburger Puppenkiste mit dem Hessischen Rundfunk geht vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

Frankfurt/Main -  Dort legte die Puppenkiste Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts ein, wie ein Sprecher des OLG am Freitag auf dapd-Anfrage sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“.

Mit einer Entscheidung sei aber nicht vor September zu rechnen. Dann könne die Berufung entweder zurückgewiesen oder ein Verhandlungstermin festgelegt werden. Die Puppenkiste hatte die HR-Tochter hr media auf Nachzahlung von knapp 64.000 Euro Lizenzgebühren verklagt, wie ein Sprecher des Landgerichts erläuterte.

Das Gericht wies die Klage zurück. Der HR habe die in einem Vertrag vereinbarte Lizenzgebühr gezahlt, hieß es zur Begründung. Darüber hinaus gebe es keine weiteren Ansprüche.

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