Augsburg verbietet plastinierten Geschlechtsakt

Die Stadt Augsburg verbietet die Aufstellung eines plastinierten Liebesaktes in der Ausstellung „Körperwelten“ – bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro
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Gunther von Hagens mit einem seiner Präparate
ap Gunther von Hagens mit einem seiner Präparate

Die Stadt Augsburg verbietet die Aufstellung eines plastinierten Liebesaktes in der Ausstellung „Körperwelten“ – bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro

AUGSBURG Ein totes Paar beim Sex – für die Stadt Augsburg geht das deutlich zu weit. Am heutigen Donnerstag wollte Leichenpräparator Günther von Hagens in der Augsburger Schau seiner umstrittenen Leichenausstellung „Körperwelten“ ein neues Ausstellungsstück zeigen: zwei plastinierte Leichen beim Geschlechtsverkehr. Doch die Stadt Augsburg hat die Aufstellung des plastinierten Liebesaktes in letzter Minute verboten. Den Organisatoren wurde ein Zwangsgeld von 10 000 Euro angedroht.

Das Paar sollte in einem geschlossenen Raum für Besucher ab 16 Jahre zu sehen sein. Dies verstoße jedoch gegen die Würde der Verstorbenen und verletze das sittliche Empfinden der Allgemeinheit, begründete der zuständige Referent Rainer Schaal das Verbot. Grundlage für die Anordnung sei das bayerische Bestattungsgesetz, so Schaal. Der Persönlichkeitsschutz gelte demnach auch nach dem Tode. „Auch Leichen sind Träger der Menschenwürde“, sagte Schaal. „Mit der öffentlichen Zurschaustellung eines Geschlechtsaktes durch plastinierte Leichen, ist die Grenze dessen überschritten, was man mit Menschen machen darf.“

Schall ist davon überzeugt, dass die Veranstalter der Ausstellung sich im Klaren darüber waren, dass es zu einem Verbot des Exponates kommen würde. „Ich halte das für eine gezielte Provokation“, sagte Schall. „Es geht hier nur um öffentliche Aufmerksamkeit.“

Die Aussteller wollten sich zu dem Vorwurf nicht äußern. Man sei jedoch bereits dabei, das Verbot rechtlich zu prüfen, sagte eine Sprecherin. Sollten die Organisatoren die Entscheidung der Stadt anfechten, käme der Fall vor das Augsburger Verwaltungsgericht. „Körperwelten“ in Augsburg war am 6. Juni eröffnet worden und läuft noch bis zum 13. September. Nach Angaben der Veranstalter kamen bislang rund 80 000 Besucher zu der Leichen-Schau. Bereits seit Mai sind in der Berliner „Körperwelten“- Schau zwei plastinierte Leichen beim Geschlechtsverkehr zu sehen. Auch dort zeigten sich Bürger, Politiker und Kirchevertreter imVorfeld der Ausstellung empört. Zu einem Verbot des Exponats kam es jedoch nicht.

ane

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