Augsburg: Urteil gegen Wohnungseigentümer erwartet

Augsburg - Wegen der Diskriminierung eines aus Afrika stammenden Mietinteressenten muss ein Wohnungseigentümer nun 1.000 Euro Entschädigung an den Interessenten zahlen.
Das Amtsgericht Augsburg entschied am Dienstag zudem, dass der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur "an Deutsche" vermiete. Ansonsten droht dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld. Das Gericht gab damit der Klage des aus Burkina Faso stammenden Interessenten vollständig statt. "Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar", sagte Richter Andreas Roth (Az: 20 C 2566/19).
Vermieter bricht Telefonat mit Interessent ab
Der Mietinteressent hatte in dem Prozess berichtet, dass bereits das erste Telefonat von dem Vermieter beendet wurde, als klar war, dass er Migrationshintergrund habe. Der Wohnungseigentümer hatte eingeräumt, dass er nur an deutsche Staatsangehörige vermieten wolle. Der 81-Jährige begründete dies damit, dass er in seinem Haus einmal Ärger mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt habe. Dem Kläger warf er vor, dass dieser gar nicht wirklich an der Wohnung interessiert gewesen sei. "Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen", sagte der Richter dazu.
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist keine Seltenheit
In der Vergangenheit hatten schon andere Gerichte Ausländern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie bei Wohnungsvermietungen wegen ihrer Herkunft abgewiesen wurden. Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fühlen sich etwa 70 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche diskriminiert.
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