Augsburg: Gerichtsstreit um teuersten Teppich der Welt

Auf 900 Euro hat ihn der Auktionator geschätzt – obwohl er Millionen wert ist. Der ursprüngliche Besitzer will deshalb Schadenersatz haben.
John Schneider |
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Augsburg - Es ist der wohl teuerste Teppich der Welt. Doch ein Augsburger Auktionator hatte den großen Perserteppich mit den Blatt- und Blumenmotiven auf gerade mal 900 Euro geschätzt. Eine spektakuläre Fehlleistung, wie sich sehr bald herausgestellt hat: Der Teppich erzielte bei der Augsburger Auktion einen Verkaufspreis von knapp 20000 Euro. Doch dann kam es noch peinlicher für den Auktionator: Wenig später brachte der Teppich dem glücklichen Verkäufer satte 7,2 Millionen Euro, die ein anonymer Telefonanbieter bei einer Auktion bei Christie’s für das Stück bot. Von 900 Euro auf 7,2 Millionen Euro: ein krasses Missverhältnis.

 

Die ursprüngliche Besitzerin, eine ältere Dame aus Starnberg, will deshalb Schadenersatz von dem Auktionator, scheiterte aber im ersten Anlauf beim Augsburger Landgericht. Sie legte Berufung ein. In einem Prozess in der Zweigstelle des Oberlandesgerichts (OLG) in Augsburg sollte nun am Donnerstag ein Gutachter gehört werden. Er muss zahlreiche offene Fragen des Gerichts beantworten. Die Klägerin hatte den Teppich von einer ehemaligen Haushälterin des Münchner Teppichhändlers Herbert Steinhausen bekommen und jahrelang im Lager deponiert.

Bei einem Umzug fand sie, dass das gute Stück viel zu groß für ihre neue Wohnung sei. Dann doch lieber verkaufen. Viel Geld versprach sie sich von dem 338 mal 153 Zentimeter großen Perser offenbar nicht. Für die Schätzung des Wertes verließ sie sich auf das Augsburger Auktionshaus. Das OLG muss nun klären, ob sich der Auktionator dabei einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat oder ob ihm schlicht nicht zuzumuten sei, auf allen Gebieten vom Porzellanfigürchen bis zum Renaissance-Maler Experte zu sein.

Der Auktionator selbst hatte im ersten Prozess erklärt, dass er lediglich ein Universalversteigerer sei. Expertisen für Teppiche könne er nicht erstellen, deshalb habe er Experten zu dem Teppich befragt. Die seien aber auch überfragt gewesen. Die Klägerin wirft dem Auktionator mangelnde Sorgfalt vor. Er habe sich den Teppich nicht einmal richtig angeschaut. Nach nur einem kurzen Blick habe er sich die Schätzsumme von 900 Euro notiert. Auch bei anderen alten Schätzchen habe der Auktionator im „Sekundentakt" gearbeitet, berichtet die Frau: „Das ging zack, zack." Ein Urteil sollte gestern noch nicht gefällt werden. Es wird erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

 

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