Auftragsbestätigung ohne Auftrag: Vodafone wird verurteilt

München/Düsseldorf (dpa/lby) - Kein Vertrag, keine Bestellung und trotzdem eine Rechnung - wegen eines solchen Vorfalls hat die Verbraucherzentrale Hamburg den Kabelnetzbetreiber Vodafone verklagt und gewonnen. Vodafone droht ihm Falle einer Wiederholung eine Geldbuße von 250 000 Euro, wie aus einem erst heute bekanntgewordenen Urteil des Münchner Landgerichts vom August hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt (Az.: 17 HK O 301/18).
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Das Firmenlogo von vodafone ist vor der Deutschlandzentrale in Düsseldorf zu sehen. Foto: Federico Gambarini/Archiv
dpa Das Firmenlogo von vodafone ist vor der Deutschlandzentrale in Düsseldorf zu sehen. Foto: Federico Gambarini/Archiv

München/Düsseldorf (dpa/lby) - Kein Vertrag, keine Bestellung und trotzdem eine Rechnung - wegen eines solchen Vorfalls hat die Verbraucherzentrale Hamburg den Kabelnetzbetreiber Vodafone verklagt und gewonnen. Vodafone droht ihm Falle einer Wiederholung eine Geldbuße von 250 000 Euro, wie aus einem erst heute bekanntgewordenen Urteil des Münchner Landgerichts vom August hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt (Az.: 17 HK O 301/18). Ein Vodafone-Sprecher betonte, es habe sich um einen "bedauerlichen Arbeitsfehler" gehandelt.

In vorliegenden Fall ging es um einen früheren Kunden des Unternehmens, der seinen Kabelanschluss sowie den Video-on-Demand-Service des Unternehmens wegen eines Umzugs gekündigt hatte. Wie in solchen Fällen üblich, erhielt er daraufhin einen Anruf, mit dem der Mitarbeiter eines Vodafone-Dienstleisters ihn dazu bewegen wollte, einen anderen Vertrag abzuschließen. Der Mann lehnte ab - und erhielt trotzdem kurz darauf eine Auftragsbestätigung von Vodafone. Der Verbraucherzentrale zufolge hat er später auch Rechnungen erhalten. Beträge für die Produkte seien von seinem Konto abgebucht worden.

Vodafone hatte sich eigenen Angaben zufolge noch vor dem Verfahren mit dem Kunden in Verbindung gesetzt und den Auftrag storniert. Vor Gericht gab das Unternehmen indes zunächst an, der Kunde habe sehr wohl die Produkte während des Telefonats mit dem Mitarbeiter bestellt. Rechnung und Bestätigungsmail seien deshalb zurecht verschickt worden.

Doch das Landgericht war anderer Auffassung. "Die Kammer hat keine Anhaltspunkte, die Glaubwürdigkeit des Zeugen (...) anzuzweifeln", heißt es in der Begründung des Urteils. Das Vorgehen des Unternehmens nannte das Gericht "wettbewerbswidrig". Vodafone hat das Urteil akzeptiert. Es ist rechtskräftig.

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