Auf Polizisten zugerast: Haft- oder Geldstrafe?

Regensburg (dpa/lby) - Im Prozess gegen einen Autofahrer, der bei einer Verkehrskontrolle auf zwei Polizisten zugerast sein soll, hat die Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten plädiert. Allerdings rückte sie von ihrem ursprünglichen Vorwurf des versuchten Doppelmordes ab und beschuldigte den 51-Jährigen am Freitag vor dem Landgericht Regensburg nur noch des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehrs, des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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Das Strafjustizzentrum mit dem Landgericht in Augsburg. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild
dpa Das Strafjustizzentrum mit dem Landgericht in Augsburg. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

Regensburg (dpa/lby) - Im Prozess gegen einen Autofahrer, der bei einer Verkehrskontrolle auf zwei Polizisten zugerast sein soll, hat die Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten plädiert. Allerdings rückte sie von ihrem ursprünglichen Vorwurf des versuchten Doppelmordes ab und beschuldigte den 51-Jährigen am Freitag vor dem Landgericht Regensburg nur noch des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehrs, des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Verteidiger des Mannes hingegen sah lediglich den fehlenden Führerschein als möglichen Strafgrund an. Er plädierte auf eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 20 Euro. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Der Österreicher soll im Mai 2019 in Straubing mit hoher Geschwindigkeit auf die beiden Polizeibeamten zugefahren sein, die zu dem Zeitpunkt auf der Straße standen. So habe er versucht, der Kontrolle zu entgehen. Die Polizisten konnten sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Laut Anklage nahm der Fahrer zumindest billigend in Kauf, dass die Polizisten hätten sterben können. Das Gericht hatte nach einem Ortstermin aber zu verstehen gegeben, dass es den Vorwurf des versuchten Mordes für nicht haltbar halte.

Ein psychologischer Sachverständiger sagte am Freitag vor Gericht, dass er keine Strafmilderungsgründe sehe. Der Angeklagte hatte eine vorherige Untersuchung allerdings verweigert.

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