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Audi lehnt Kompromiss im Gendersprache-Prozess ab

Das Gendern ist ein Reizthema – jetzt müssen sich auch Richter damit auseinandersetzen. Denn ein VW-Mitarbeiter will nicht in gendergerechter Sprache angesprochen werden und klagt deswegen gegen die Konzerntochter Audi.
von  AZ/dpa
Ein VW-Mitarbeiter hat die Konzerntochter Audi verklagt, weil er sich durch einen genderspezifischen Sprach-Leitfaden des Unternehmens in seinen Rechten verletzt fühlt.
Ein VW-Mitarbeiter hat die Konzerntochter Audi verklagt, weil er sich durch einen genderspezifischen Sprach-Leitfaden des Unternehmens in seinen Rechten verletzt fühlt. © Sebastian Gollnow/dpa

Ingolstadt - Ein Volkswagen-Mitarbeiter wehrt sich vor Gericht gegen die Gendersprache bei der Konzerntochter Audi. Vor dem Landgericht Ingolstadt zitierte der Kläger am Dienstag aus Arbeitsanweisungen von Audi an ihn mit Formulierungen wie: "Der_die BSM-Expertin ist qualifizierte_r Fachexpert_in".

Der Vorsitzende Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, den Kläger künftig in herkömmlicher Sprache anzuschreiben. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber als nicht praktikabel und nicht handhabbar ab.

Kläger Alexander B. steht in der Kanzlei Giesen in Wesel.
Kläger Alexander B. steht in der Kanzlei Giesen in Wesel. © Fabian Strauch/dpa/Archivbild

Gendern bei Audi: Neutrale Formulierung oder Gender Gap

Richter Christoph Hellerbrand stellte klar, dass seine Kammer kein Grundsatzurteil fällen werde. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: "Es geht um Sie, um ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-Leitfaden", sagte er dem VW-Mitarbeiter.

Audi führte den Leitfaden im März 2021 ein und erklärte, das Unternehmen wolle "gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen". In allen internen und externen Schreiben des Unternehmens seien gendersensible Formulierungen notwendig. Dazu dienten neutrale Formulierungen ("Führungskraft" statt "Chef") oder der sogenannte Gender Gap, der männliche und weibliche Formen mit einem Unterstrich verbindet ("Mitarbeiter_innen").

Klägeranwalt Dirk Giesen sagte, sein Mandant sei klar für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber "er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache". Audi solle ihm keine Mails, Mailanhänge und Anweisungen mit Vorgabe des Gender Gaps mehr schicken. Der Richter fasste den Unterlassungsantrag so zusammen: "Der Gender Gap muss weg."

Verein Deutsche Sprache unterstützt Klage von Audi-Mitarbeiter

Unterstützt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern generell ablehnt und von einer "Ideologie" spricht. Andere Organisationen der Sprachpflege sehen eine Notwendigkeit des Genderns, appellieren aber an die Einhaltung der grammatikalischen Regeln. So sieht die Gesellschaft für deutsche Sprache eine Doppelnennung ("Schülerinnen und Schüler") positiv, den Gender Gap hingegen als problematisch.

Audi selbst will zu dem laufenden Verfahren keine konkrete inhaltliche Erklärung abgeben. Davon abgesehen gelte aber, dass das Unternehmen eine Organisationskultur pflegen wolle, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt sei, sagte Audi-Sprecher Wolfgang Schmid. "Die Verwendung gendersensibler Sprache bedeutet eine Kommunikation, die alle Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten wertschätzt und berücksichtigt."

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