Auch Bayerischer Rundfunk muss NPD-Wahlwerbung senden

Nach dem Hessischen Rundfunk und dem Norddeutschen Rundfunk muss auch der Bayerische Rundfunk laut einer Gerichtsentscheidung eine Radio-Werbung der rechtsextremen NPD für die Europawahl senden. Der Text des Wahlwerbespots habe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München nicht "evident" (offenkundig) den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre, teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit (Aktenzeichen: M 17 E 19.1956).
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Ein Schild hängt am Eingang am Verwaltungsgericht München. Foto: Tobias Hase/Archivbild
dpa Ein Schild hängt am Eingang am Verwaltungsgericht München. Foto: Tobias Hase/Archivbild

München - Nach dem Hessischen Rundfunk und dem Norddeutschen Rundfunk muss auch der Bayerische Rundfunk laut einer Gerichtsentscheidung eine Radio-Werbung der rechtsextremen NPD für die Europawahl senden. Der Text des Wahlwerbespots habe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München nicht "evident" (offenkundig) den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre, teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit (Aktenzeichen: M 17 E 19.1956). Der Bayerische Rundfunk (BR) will sich juristisch dagegen wehren.

Zuvor waren Verwaltungsgerichte in Hamburg und Hessen bei der Beurteilung desselben Wahlspots zum gleichen Urteil gelangt. In dem NPD-Spot heißt es laut Verwaltungsgericht München unter anderem, die Sicherheit in Deutschland sei in Gefahr: "Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern." Der Gerichtssprecher erklärte, als zur Wahl zugelassene Partei habe die NPD gegenüber den öffentlichen Rundfunkanstalten einen Anspruch auf Ausstrahlung der Wahlwerbung, sofern damit nicht gegen Strafgesetze verstoßen werde.

BR-Justiziar Albrecht Hesse sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Der Bayerische Rundfunk hat gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München Rechtsmittel eingelegt." Der BR hoffe, dass der Verwaltungsgerichtshof hierüber noch vor dem Ausstrahlungstermin (14. Mai um 7.45 Uhr auf Bayern 3 und 16. Mai um 7.57 Uhr auf Bayern 1) entscheiden wird. "Bis dahin wird sich der BR selbstverständlich an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts halten", so Hesse weiter.

Zuvor waren schon der Hessische Rundfunk (hr) und der Norddeutsche Rundfunk (NDR) zur Sendung des NPD-Wahlwerbespots verpflichtet worden. Der NDR strahlte nach erfolgloser juristischer Gegenwehr in seinem Hörfunkprogramm "NDR Info" am Samstag den NPD-Spot aus. Eine zweite Ausstrahlung ist am 21. Mai vorgesehen.

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