Asylbewerber (18) angegriffen - Täter (18) gesteht Tat

Ein junger Mann fühlt sich von einem Asylbewerber in einem Zug in Niederbayern provoziert. Er ruft seinen Bruder und einen Freund an, um sich zu rächen. Die Männer schlagen auf ihr Opfer ein und verletzen es mit einem Hammer schwer.
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Am Mittwoch gab der 18-jährige Mann vor dem Regensburger Landsgericht seine Tat zu. (Symbolbild)
dpa Am Mittwoch gab der 18-jährige Mann vor dem Regensburger Landsgericht seine Tat zu. (Symbolbild)

Regensburg - Mit einem Geständnis eines jungen Mannes hat vor dem Landgericht Regensburg der Prozess um eine brutale Attacke auf einen Asylbewerber in einem Zug in Niederbayern begonnen. Die Anklage gegen den 18-Jährigen sowie dessen Bruder und einem Freund lautet auf versuchten Totschlag. Die Tat hatte sich wenige Tage vor Weihnachten in Niederlindhart (Landkreis Straubing) ereignet. Während zwei Angeklagte zum Prozessauftakt am Mittwoch schwiegen, äußerte sich der Jüngere zum Tatgeschehen.

Das spätere Opfer habe ihn und seine Freundin in dem Zug provoziert und der jungen Frau vor die Füße gespuckt, sagte der Anwalt des 18-Jährigen in einer am Mittwoch verlesenen Erklärung. Beim Ausstieg habe er sich gereizt gefühlt und sei mit seinem sechs Jahre älteren Bruder in den Zug gesprungen und habe dem Asylbewerber aus Mali drei Faustschläge verpasst. Sein Bruder habe dann zweimal mit einem Nothammer zugeschlagen. Der 18 Jahre alte Asylbewerber erlitt mehrere Platzwunden und musste mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden.

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Der Vertreter der Nebenklage forderte zu Prozessbeginn eine Belehrung der Angeklagten, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht komme. "Die Angeklagten haben aus offensichtlich rassistischen Motiven gehandelt", sagte Rechtsanwalt Nico Werning aus München, der das Opfer vertritt. Vor allem der ältere Bruder habe eine "unerträglich feindliche Gesinnung gegenüber Ausländern".

Nach dem Anruf seines Bruders, der sich im Zug provoziert gefühlt hatte, habe der 24-Jährige den Hammer bewusst von zu Hause mitgebracht. Es sei keine spontane Tat gewesen, sondern er habe aus Mordlust gehandelt. Nach Angaben des Rechtsanwaltes waren beide angeklagten Brüder bereits wegen Körperverletzung vorbestraft und standen zur Tatzeit noch unter Bewährung.

Über den Antrag wollte das Gericht am Mittwoch noch nicht entscheiden. Der Prozess wird am 13. Oktober fortgesetzt. Ein Urteil wird Ende Oktober erwartet.

 

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