Asylantrag von Asif N. erneut abgelehnt

Nürnberg (dpa/lby) - Der Asylantrag von Asif N., bei dessen versuchter Abschiebung sich im Mai 2017 Mitschüler und Linksautonome der Polizei in den Weg gestellt hatten, ist erneut abgelehnt worden. Das teilte der Anwalt des 22-jährigen Afghanen, Michael Brenner, am Donnerstag mit.
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Asif N. sitzt während einer Pressekonferenz hinter seinem Namensschild. Foto: Daniel Karmann/Archiv
dpa Asif N. sitzt während einer Pressekonferenz hinter seinem Namensschild. Foto: Daniel Karmann/Archiv

Nürnberg (dpa/lby) - Der Asylantrag von Asif N., bei dessen versuchter Abschiebung sich im Mai 2017 Mitschüler und Linksautonome der Polizei in den Weg gestellt hatten, ist erneut abgelehnt worden. Das teilte der Anwalt des 22-jährigen Afghanen, Michael Brenner, am Donnerstag mit. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Brenner habe Klage eingereicht und sehe durchaus Chancen, dass N. vor Gericht doch Recht bekommt und Asyl erhält. Sollte das nicht klappen, gebe es noch weitere Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu bekommen, zum Beispiel wegen guter Integration. Vorerst habe N. eine Aufenthaltsgestattung, bis das Verwaltungsgericht Ansbach über die Klage entschieden hat. Das passiert Brenner zufolge frühestens in einem Jahr.

N. sollte im Mai 2017 in Abschiebegewahrsam genommen werden, nachdem sein erster Asylantrag abgelehnt worden war. Unterstützer stellten sich der Polizei in den Weg. Der Einsatz hatte bundesweit für Aufmerksamkeit und Kritik gesorgt. Das Asylverfahren von N. wurde daraufhin neu aufgerollt.

Am 19. Dezember soll dem Oberlandesgericht Nürnberg zufolge die Hauptverhandlung im Strafprozess gegen N. beginnen. Weil er sich bei dem Abschiebeversuch im Mai 2017 heftig gewehrt und Polizisten verletzt haben soll, ist N. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Störung des öffentlichen Friedens angeklagt. Außerdem soll der 22-Jährige Anfang Mai Flaschen auf eine Ampel geworfen haben, was die Staatsanwaltschaft als Sachbeschädigung wertet. Die Verhandlung findet vor einem Jugendrichter unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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