Architekt klagt gegen Andechs - er will 260.000 Euro

Zweiter Prozesstag: Architekt will für die Pläne eines Pilgerhotels am Heiligen Berg 260.000 Euro. Die Benediktiner-Abtei will nicht zahlen. Der ehemalige Prior Anselm Bilgri kommt als Zeuge
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Das freut den Sepp: Freibier im Kloster Andechs
Petra Schramek Das freut den Sepp: Freibier im Kloster Andechs

Zweiter Prozesstag: Architekt will für die Pläne eines Pilgerhotels am Heiligen Berg 260.000 Euro. Die Benediktiner-Abtei will nicht zahlen. Der ehemalige Prior Anselm Bilgri kommt als Zeuge

MÜNCHEN/ANDECHS Zweiter Prozesstag um Zoff am Heiligen Berg: Auf 260.000 Euro hat Architekt Friedrich A. Mayer (75) die Benediktinerabtei St. Bonifaz verklagt. Grund: Das Honorar stehe ihm für die Planung eines Pilgerhotels am Fuße des Klosters Andechs noch zu. St. Bonifaz betreibt das Kloster als Wirtschaftsgut und lehnt die Forderung ab. Jetzt fand die Beweisaufnahme vor dem Landgericht München I statt. Auf der Zeugenliste: der ehemalige Kloster Prior Anselm Bilgri und Odilo Lechner, Alt-Abt von St. Bonifaz und Andechs.

Das waren Zeiten, als der umtriebige Pater Anselm Bilgri das Zepter im Kloster fest in der Hand hatte. Bilgri führte Andechs zum wirtschaftlich erfolgreichsten Kloster Mitteleuropas. Um den Bierumsatz voranzutreiben, schmiedete er Pläne für einen Golfplatz und ein Pilgerhotel am Fuße des Heiligen Berges.

2004 scheitert das 15-Millionen-Projekt

Mayer: „1996 kam ein Investor auf mich zu, fragte, ob ich die Pläne für das Hotel machen könnte." Mayer hat sämtliche Planungen für das Hotel Bachmair realisiert, war in den USA und China tätig. „Mir sagte man, dass mich das Kloster übernehmen wird. Pater Bilgri sagte mir zu, dass er meine Leistungen honorieren werde", erinnerte sich Mayer beim Prozessauftakt am 23. September 2009. Der Architekt arbeitete nämlich weiter an den Hotelplänen, um sie dem Landratsamt vorzulegen.

2004 kam das Aus für das 15-Millionen-Projekt. Der Abtei gefielen Bilgris Pläne nicht. Er musste Andechs im Streit verlassen. Unter anderem gab es Ärger, weil er die Marke „Andechs“ für eine Wirtshauskette verwenden ließ. Nach seinem Abgang hat sich Bilgri, Sohn eines Gastwirts, als Unternehmensberater selbstständig gemacht. Und Mayer stand ohne Honorar da: "Ich habe keinen schriftlichen Vertrag." Das Gericht meinte, dass es der Architekt versäumt habe, die damals „unklare Situation" zu klären und schriftlich zu fixieren. Torsten Huber/John Schneider

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