Arbeitgeber und Staatsregierung gegen Grundsteuer-Erhöhung

Die Grundsteuer ist in Deutschland vergleichsweise günstig. Das hat Vorteile sowohl für Eigentümer als auch Mieter. Nun muss die Steuer reformiert werden - Nutzen von einer Erhöhung hätte ausschließlich die Staatskasse. Doch der Widerstand wächst.
von  dpa
Albert Füracker (CSU). Foto: Peter Kneffel/Archiv
Albert Füracker (CSU). Foto: Peter Kneffel/Archiv © dpa

München (dpa/lby) - Staatsregierung, Arbeitgeber und kommunale Wohnungsgesellschaften in Bayern beziehen Position gegen eine Erhöhung der Grundsteuer. Bei einem Treffen mit Finanzminister Albert Füracker (CSU) warnte der Arbeitgeberverband vbw am Dienstag davor, die von Bund und Ländern ausgehandelten Eckpunkte würden vor allem Ballungsräume und teure Landstriche belasten. "Weite Teile Bayerns wären davon betroffen", sagte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. "Damit steigt die Grundsteuer im Zeitablauf und automatische Steuererhöhungen werden zur Regel." Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (vdw) forderte, die Belastungen für Mieter möglichst gering zu halten.

Die Grundsteuer muss reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Bisher basiert die Berechnung der Grundsteuer auf einer mehrere Jahrzehnte alten Schätzung des Grundstückswerts. Laut den Berliner Eckpunkten soll künftig eine Kombination von Grundstückswert, Mieten und Alter der Gebäude als Berechnungsgrundlage dienen. Da die Grundstückswerte in vielen Teilen Bayerns sehr hoch sind, fürchtet die Wirtschaft höhere Steuern.

Und da Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen können, wäre voraussichtlich auch eine steigende Belastung der Mieter die Folge. "Das ist weder im Sinne der Eigentümer noch der Mieter", sagte Brossardt dazu. "Die Folge wären starke Kostensteigerungen, gerade bei preiswerten Mietwohnungen in sonst teuren Wohnlagen", sagte vdw-Direktor Hans Maier. In dem Verband sind 476 Unternehmen organisiert, darunter viele städtische Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften.

Sowohl die vbw als auch die Wohnungsunternehmen plädieren dafür, die Grundsteuer nach der Fläche des jeweiligen Grundstücks zu berechnen - dieses Modell hätte den Effekt, dass die Grundsteuer in teuren Regionen wie dem Großraum München oder Regensburg nicht zum zusätzlichen Belastungsfaktor würde.

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