Apotheken in Franken: Rabatt aufs Rezept?

Fränkische Apotheker bieten Bonuszahlungen für rezeptpflichtige Medikamente – und bekommen Ärger mit ihrem Berufsverband. Jetzt ging die Sache vors Verwaltungsgericht. Ohne Ergebnis
John Schneider |
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MÜNCHEN Minus 32 Prozent für die Schlankheitspille, minus 33 Prozent für das Haarwuchsmittel, minus 51 Prozent beim Kauf der Herpes-Creme: Markt und Wettbewerb machen in Zeiten des Internet-Handels auch vor Bayerns Apotheken nicht Halt. Um Kunden zu gewinnen, wird längst auch zwischen Coburg und Garmisch mit den unterschiedlichsten Rabatten, Gutscheinen und Bonuszahlungen geworben. Doch nicht alles, was preisgünstig daherkommt, ist auch legal.

Die beiden Fälle: Ein Schweinfurter Apotheker, der auch einen Medikamenten-Versand betreibt, wirbt mit einer Bonuszahlung von einem Euro pro verschreibungspflichtigem Artzney. Ganz ähnlich ging ein Coburger Apotheker vor. Auch hier wurden dem Kunden bis zu drei Euro als „Rezeptprämie” gut geschrieben. Geht gar nicht, sagt die Bayerische Landesapothekerkammer. Und siegte beim Berufsgericht in Nürnberg. Das Urteil: 5000 Euro Geldbuße für den fränkischen Apotheker wegen eines Verstoßes gegen das Berufsrecht.

Dass Apotheken für nicht verschreibungspflichtige Artzney Preisnachlässe gewähren, ist dabei so marktwirtschaftlich wie unproblematisch. Anders sieht die Sache aber bei Rezepten aus. Hier sind die Preise genau festgelegt. Jeder Preisnachlass, auch in Form von Gutscheinen, ist unzulässig, argumentiert die Vertretung der 13000 bayerischen Apotheker. Der Verband bekämpft einen Flächenbrand. Über ein Dutzend Verfahren in Sachen Rezeptboni laufen derzeit. Immerhin bekam die Kammer bislang – wie in Nürnberg – zumeist Rückendeckung durch die Gerichte.
Gestern sollte sich nun auch das Bayerische Verwaltungsgericht mit den Bonus-Systemen der fränkischen Apotheker beschäftigen. Doch die Münchner Verwaltungsrichter fühlen sich nicht zuständig. Die richtige Adresse für die Kläger aus Schweinfurt und Coburg seien die Berufsgerichte, erklärte die Vorsitzende Richterin. Die Apotheker zogen daraufhin ihre Klagen zurück.

Doch es gibt auch Hoffnung für die Bonuszahler. In Braunschweig winkte das Verwaltungsgericht einen „Apotheken-Taler” im Wert von 50 Cent durch. Begründung: Der Betrag sei nur eine „Kleinigkeit”, die die Preisbindung nicht verletze. Ab wann aber die Grenze zur unzulässigen Wettbewerbsverzerrung überschritten ist, bleibt auch vor Gericht ein Dauerthema. 

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