Anwohner aus Münchner Ausflugsort verliert vor Gericht: Das ist die Zukunft eines beliebten Sommermarktes

Der jahrelange Anwohnerstreit um das Seefest ist nun gelöst, der Termin für die nächste Veranstaltung steht schon. Und trotzdem wird der Summermarkt in anderer Form stattfinden müssen. Die AZ hat die Details.
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Der Summermarkt im vergangenen Jahr. Auch in diesem Juni wird er wieder stattfinden.
Der Summermarkt im vergangenen Jahr. Auch in diesem Juni wird er wieder stattfinden. © Gruber

Utting – Miene Gruber ist erleichtert. "Ich hab vom Kauen schon keine Fingernägel mehr", sagt der Veranstalter des Summermarkts in Utting am Ammersee am Mittwoch. Gerade hat er das Urteil im Streit um den Markt erhalten – alle sechs Anklagepunkte eines Anwohners gegen die Gemeinde Utting wurden vom Bayerischen Verwaltungsgericht in München abgewiesen. Damit kann es für den Markt weitergehen.

Ein sehr großer Stein sei ihm vom Herzen gefallen, sagt Gruber. Die Klagepunkte beinhalteten unter anderem die Aufhebung der Marktfestsetzung und die gaststättenrechtliche Gestattung für den Betrieb des Summermarktes.

Eine "sehr deutliche" Antwort des Gerichts

Damit habe das Gericht "eine sehr deutliche Antwort" gefunden, sagt Gruber. "Ein Einzelinteresse, sei es auch mit noch so vielen Mitteln ausgestattet, siegt nicht selbstverständlich gegen das Gemeinwohl."

Vorausgegangen war eine jahrelange Auseinandersetzung mit einem Anwohner, der nach eigenen Angaben seit 25 Jahren dort lebt. Er habe das Fest schon erlebt als es noch regional und kleiner war, sagt sein Sprecher Armin Sieber – der Kläger selbst möchte nicht an die Öffentlichkeit treten. Sein Mandant habe die Veranstaltung ursprünglich unterstützt, bis es dann immer größer und lauter wurde, sagt Sieber. Die Gemeinde habe ihn ignoriert. Im August 2024 reichte der Anwohner dann Klage ein.

Bereits vor dem Gerichtstermin hatte es Änderungen gegeben

Am Mittwoch fiel das Urteil, die schriftliche Begründung des Gerichts steht noch aus. Er sei froh, nun eine juristisch einwandfreie Basis zu haben, um die fast 30-jährige Tradition des Kunsthandwerkermarktes im Summerpark fortzuführen, sagt Gruber. Das Gericht habe die Bemühungen honoriert, die vor der Klage getroffen wurden.

Denn vor dem Gerichtstermin hatte die Gemeinde bereits Änderungen an der Genehmigung durchgeführt. So wurde etwa das Veranstaltungsende von 23 auf 22 Uhr vorverlegt und eine Schallpegelmessung eingeführt, die Gruber an einem bestimmten Ort mehrmals abendlich durchführen muss.

Es sei viel erreicht worden

Auch die Klägerseite ist am Tag der Urteilsverkündung nach eigenen Angaben ganz zufrieden mit dem Ausgang des Prozesses. "Technisch gesehen haben wir verloren", sagt Sieber. Jedoch habe die Gemeinde Utting "unter dem Druck des laufenden Verfahrens" den bestehenden Genehmigungsrahmen in mehreren Schritten angepasst – und so seien jede Menge Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt worden. "So verliert man gerne."

Es sei viel erreicht worden, man werde jetzt auch schauen, dass alles umgesetzt werde, sagt Sieber. Gruber indes hofft, dass sich aufgrund der Rechtsprechung jetzt vielleicht eine Tür öffne, um mit dem Kläger auch "auf eine niederschwelligere Gesprächsebene zu gelangen". "Unsere Hand ist ausgestreckt, wir würden gerne in Frieden nebeneinander diese drei Tage im Jahr verbringen." Der diesjährige Summermarkt in Utting am Ammersee soll nun vom 27. bis 29. Juni stattfinden.

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