Anwalt wegen Geldwäsche verurteilt
Würzburg (dpa/lby) - Weil er knapp eine Viertelmillion kriminell erworbene Euro von einer Firma auf eine andere umlenkte, ist ein Anwalt wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt worden. Das Geld stammte aus Vermögensstraftaten seines damals in Untersuchungshaft sitzenden und inzwischen verurteilten Mandanten. Der Anwalt muss eine Geldstrafe von 40 500 Euro zahlen.
Die Richter am Landgericht Würzburg sahen am Donnerstag bei der Urteilsverkündung nicht, dass der Anwalt das Geld vorm Staat verschleiern oder sich selbst bereichern wollte. Er sei von seinem Mandanten ausgenutzt worden. Doch er habe "äußerst blauäugig" gehandelt.
Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 54 000 Euro gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Dem Angeklagten sei die Brisanz nicht klar gewesen, da es seine erste Strafverteidigung war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund sind eine Reihe von Betrugs- und Untreue-Straftaten in einem Geflecht von Investment-Unternehmen, bei denen Privatanleger vor einigen Jahren ihr Geld verloren haben. Mehrere Beteiligte wie der Mandant des nun Angeklagten wurden zu Haftstrafen verurteilt. Der aktuell vorsitzende Richter bezeichnete die damaligen Ermittlungen als "zu der Zeit eines der großen Strafverfahren der BRD". Daher sei es schon leichtfertig gewesen, die Verteidigung zu übernehmen.
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