Anwalt ficht Bundestagswahl an: Hätte es mit einer bundesweiten CSU keinen AfD-Erfolg gegeben?

"Das Ergebnis der Wahl wäre deutlich anders ausgefallen, wenn der Staat seinen Wahlbürgern nicht das Recht der freien Wahl vorenthalten hätte", argumentiert der Anwalt.
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Die These: Hätten die Wähler bundesweit CSU wählen können, hätte die AfD niemals ihr Wahlergebnis erreicht.
dpa Die These: Hätten die Wähler bundesweit CSU wählen können, hätte die AfD niemals ihr Wahlergebnis erreicht.

Nürnberg – Wegen der eingeschränkten Wählbarkeit von CDU und CSU in Deutschland bei der jüngsten Bundestagswahl hat das Nürnberger Anwaltspaar Rainer und Christine Roth das Ergebnis des Urnengangs angefochten. Kritik üben die Juristen dabei an den "Staatsorganen". Indem der Gesetzgeber und der Bundeswahlleiter solche Parteiabsprachen duldeten, schränkten sie die Wahlfreiheit der Bundesbürger ein, begründeten die Anwälte ihren Einspruch am Montag.

"AfD hätte niemals ihr jetziges Wahlergebnis erreicht"

Mit der Duldung solcher Parteiabsprachen nehme der Gesetzgeber zudem die "Verfälschung des Wählerwillens" in Kauf. "Das Ergebnis der Wahl wäre deutlich anders ausgefallen, wenn der Staat seinen Wahlbürgern nicht das Recht der freien Wahl vorenthalten hätte", machte Roth deutlich. Hätten die Wähler die Möglichkeit gehabt, bundesweit die CSU zu wählen, hätte die AfD niemals ihr jetziges Wahlergebnis erreicht.

Das Juristenpaar war erst im Juni mit dem Versuch gescheitert, per Verfassungsbeschwerde die CDU bei der Bundestagswahl auch in Bayern wählbar zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals beschlossen, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Wiesbaden eine entsprechende Klage der beiden Anwälte abgewiesen.

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