Anwalt darf Innenminister Herrmann "Inzuchtsprodukt" nennen

Die Aussage von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den Sänger Roberto Blanco er sei ein "wunderbarer Neger" sorgte für Aufruhr. Daraufhin betitelte ihn ein Anwalt als "ganz wunderbares Inzuchtsprodukt". Herrmann klagte. Jetzt folgte das Urteil!
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Darf von Anwalt als "ganz wunderbares Inzuchtsprodukt" bezeichnet werden: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
dpa Darf von Anwalt als "ganz wunderbares Inzuchtsprodukt" bezeichnet werden: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.

Die Aussage von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den Sänger Roberto Blanco er sei ein "wunderbarer Neger" sorgte für Aufruhr. Daraufhin betitelte ihn ein Anwalt als "ganz wunderbares Inzuchtsprodukt". Herrmann klagte. Jetzt folgte das Urteil.

Karlsruhe - Ein deutsch-ghanaischer Anwalt darf Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ungestraft ein "ganz wunderbares Inzuchtsprodukt" nennen. Das Landgericht Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil.

Herrmann hatte 2015 in einer Talkshow über den Sänger Roberto Blanco gesagt, er sei ein "wunderbarer Neger". Darüber ärgerte sich der Karlsruher Anwalt David Schneider-Addae-Mensah - und schrieb Herrmann einen Brief mit der umstrittenen Formulierung. Der Betreff lautet: "Ihre rassistische Gesinnung".

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Gericht: Man muss scharfe Reaktion grundsätzlich hinnehmen

Herrmann hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Dem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss zufolge ist die Bezeichnung zwar "bewusst ehrverletzend", aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das Schreiben stehe in klarem Zusammenhang mit Herrmanns Äußerung.

Wer sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung über gesellschaftliche Fragen beteilige, "muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert". Zuerst hatte der SWR am Donnerstag über die Entscheidung berichtet, die nicht mehr angefochten werden kann.

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