Ansbacher Amokläufer in Psychiatrie eingeliefert

Gutachter sieht verminderte Schuldfähigkeit. Der Haftbefehl gegen Täter Georg R. (19) wurde deshalb aufgehoben.
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Gutachter sieht verminderte Schuldfähigkeit. Der Haftbefehl gegen Täter Georg R. (19) wurde deshalb aufgehoben.

ANSBACH Es klingt unfassbar, aber er wird nicht im Gefängnis für seine Tat büßen: Georg R. (19), der Amokläufer von Ansbach, ist in die Psychiatrie eingewiesen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Ansbach gestern mitteilte, wurde der Haftbefehl gegen den zur Tatzeit 18-Jährigen nach Eingang des psychiatrischen Gutachtens aufgehoben und „ein vorläufiger Unterbringungsbeschluss“ erlassen. Noch in dieser Woche soll Anklage gegen Georg R. erhoben werden.

Der junge Mann befindet sich daher nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt Würzburg. „Er wurde in die geschlossene Abteilung des Bezirkskrankenhauses Ansbach verlegt“, so die Staatsanwaltschaft. Das psychiatrische Gutachten bescheinigt dem Amokläufer Reiferückstände und eine gravierende Persönlichkeitsstörung. Daher sei bei ihm nach Auffassung des Sachverständigen Jugendstrafrecht anzuwenden. Zudem müsse eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen werden. Schuldunfähigkeit sei hingegen nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, noch in dieser Woche Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Ansbach zu erheben.

Schulleiter Franz Stark zeigte sich zufrieden über den baldigen Prozess. „Es war unser Wunsch, dass er noch vor dem Abitur stattfindet“, sagte er. Am 16. September war der damals 18-Jährige im Gymnasium Carolinum Amok gelaufen. Aus „Hass auf die Menschheit“ wollte er mit Molotowcocktails die Schule niederbrennen und die flüchtenden Schüler töten. Der mit zahlreichen Messern und einer Axt bewaffnete Schüler verletzte dabei zwei Mädchen schwer, die inzwischen wieder am Unterricht teilnehmen. Er selbst konnte erst durch Schüsse aus einer Polizeiwaffe gestoppt werden.

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