Ansbach: Neun Jahre für Amokläufer

Der Amokläufer von Ansbach, Georg R., muss neun Jahre in Jugendhaft. Die Große Jugendkammer am Landgericht ordnete am Donnerstag außerdem die Unterbringung des 19-Jährigen in der Psychiatrie an.
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Der angeklagte Georg R. vor Gericht
dpa Der angeklagte Georg R. vor Gericht

ANSBACH - Der Amokläufer von Ansbach, Georg R., muss neun Jahre in Jugendhaft. Die Große Jugendkammer am Landgericht ordnete am Donnerstag außerdem die Unterbringung des 19-Jährigen in der Psychiatrie an.

Der Vorsitzende Richter Bernd Rösch sagte in seinem Urteil: „Er hat sich des versuchten Mordes an 47 Menschen, schwerer Körperverletzung, versuchter besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Totschlags an zwei Polizisten schuldig gemacht.“

Georg R. hatte im September 2009 seine Schule, das Gymnasium Carolinum in Ansbach, aus Hass mit Molotow-Cocktails, einem Beil und mehreren Messern bewaffnet überfallen, den dritten Stock in Brand gesetzt und mit dem Beil um sich geschlagen. Dabei verletzte er 15 Schüler und Lehrer, davon eine 15-Jährige lebensgefährlich (AZ berichtete).

Zum Prozessauftakt hatte er ein Geständnis abgelegt und ausgesagt, noch immer kein Mitleid für seine Opfer zu empfinden. Er ist seit Januar wegen einer schizoiden Persönlichkeitsstörung in der Psychiatrie in Ansbach untergebracht.

„Sie wollten sterben, weil Sie Ihr Leben als einzige Krise sahen“, sagte Rösch zum Angeklagten. Dabei habe er seinen Tod als „Event“ inszenieren und möglichst viele mit in den Tod nehmen wollen. „Sie wollten als Massenmörder in die Geschichte ein- und aus dem Leben gehen“, sagte der Vorsitzende.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf zehn Jahre Jugendhaft plädiert. „Er hat eine hochgefährliche, arrogante Persönlichkeit“, sagte Staatsanwalt Jürgen Krach am Donnerstag im Plädoyer. Georg R. sei kein Mobbingopfer gewesen, sondern habe seine Isolation selbst gewählt. Die Tat sei ein Akt der Selbstinszenierung gewesen, sein fehlendes Mitleid gegenüber den Opfern sei Ausdruck von beispiellosem Narzissmus. „Er hat gewollt, dass eine Vielzahl von Menschen auf brutalste Weise sterben und die Überlebenden für den Rest ihres Lebens gezeichnet sind.“

Der Verteidiger hatte acht Jahre gefordert. Das Höchstmaß von zehn Jahren hielt er für nicht angemessen, da sein Mandant die beiden Polizisten nicht töten wollte. Er habe vielmehr vorgehabt, selbst im Kugelhagel zu sterben.

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