Ansbach: Ermittler suchen Missbrauchs-Opfer

Ein 21-Jähriger soll sich an mehr als einem Kind vergangen haben. An wie vielen ist bislang noch unklar.
Helmut Reister |
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Noch ist unklar, an wie vielen Kinder sich der 21-Jährige vergangen hat. Die Polizei ermittelt (Symbolbild).
Noch ist unklar, an wie vielen Kinder sich der 21-Jährige vergangen hat. Die Polizei ermittelt (Symbolbild). © Carsten Rehder/dpa/Illustration

Ansbach - Wie viele Kinder hat er sexuell missbraucht? Diese Frage stellt sich den Ermittlern in Ansbach nach der Festnahme eines einschlägig vorbestraften Syrers (21).

Genaue Anzahl der Missbrauchs-Opfer noch unklar

Eine genaue Zahl möglicher Opfer kann auch Michael Schrotberger, Chef der Ansbacher Staatsanwaltschaft, nicht nennen. Die Ermittlungen, vor allem die Auswertung sichergestellter Datenträger, ist noch nicht abgeschlossen. "Wir gehen momentan von mindestens vier Fällen aus, wobei weitere Fälle noch hinzukommen können", erklärte er.

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Vor zwei Wochen war der Tatverdächtige, der vor fünf Jahren als Kriegsflüchtling nach Deutschland kam, nach dem Missbrauch eines elf Jahre alten Mädchens festgenommen worden. Er hatte die Schülerin, die sich auf dem Heimweg befand, unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und dort sexuell schwer missbraucht.

Beweise in Ansbacher Wohnung sichergestellt

Ihre genauen Angaben zu den Örtlichkeiten und anderen Details hatten noch am gleichen Tag auf die Spur des mutmaßlichen Serientäters geführt. In seiner Wohnung in Ansbach wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch Beweismittel sichergestellt, die auf mehrere Opfer hinweisen. Dokumentiert ist offensichtlich auch ein Missbrauchsfall, der sich den Daten zufolge im Juni zugetragen hat.

Tatverdächtige stand unter Bewährungsauflagen

Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger bestätigte auch, dass der 21-Jährige, der eine Aufenthaltserlaubnis bis Mai 2021 besitzt, unter Bewährungsauflagen stand. Im Sommer vergangenen Jahres hatte ihn das Jugendgericht in Eisenach in Thüringen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Bewährung verurteilt. In diesem Fall hatte er ein schlafendes Mädchen sexuell missbraucht.

Von den Thüringer Strafverfolgungsbehörden war dieser Vorfall offensichtlich als minderschwer eingestuft worden. Das hatte unter anderem zur Folge, dass in Zusammenhang mit diesem Verfahren auf eine psychiatrische Begutachtung verzichtet wurde. Hinweise auf die jetzt zutage getretene Triebhaftigkeit des Beschuldigten finden sich in den Akten aus Thüringen jedenfalls nicht.

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4 Kommentare
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  • eule75 am 31.12.2020 10:49 Uhr / Bewertung:

    Und was passiert jetzt mit diesem Menschen? Soll der deutsche Steuerzahler jahrelang finanziell bestraft werden?

  • Witwe Bolte am 31.12.2020 12:24 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von eule75

    Bei den zig Milliarden, die der deutsche Steuerzahler seit 2015 geblecht hat, sind die Kosten für ein paar Jahre (Kuschel-)Knast wohl nur peanuts.

  • Dr. Schönfärber am 31.12.2020 12:54 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von eule75

    Er darf nicht abgeschoben werden, weil ihm in seiner Heimat evtl. Schlimmes droht. Dies wäre nicht zu verantworten.
    Weiterhin Schlimmes bei uns ist da eher zu verantworten.

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