Anklagen im Fall Ursula Herrmann

1981 ist die kleine Ursula Herrmann am Ammersee in einer Holzkiste jämmerlich erstickt: Jetzt gerät neben dem Hauptverdächtigen auch dessen Ehefrau ins Visier der Ermittler.
von  Abendzeitung
Nach Jahren der Ermittlungen: Im Fall Ursula Herrmann kommt es jetzt zu zwei Anklagen.
Nach Jahren der Ermittlungen: Im Fall Ursula Herrmann kommt es jetzt zu zwei Anklagen. © dpa

AUGSBURG - 1981 ist die kleine Ursula Herrmann am Ammersee in einer Holzkiste jämmerlich erstickt: Jetzt gerät neben dem Hauptverdächtigen auch dessen Ehefrau ins Visier der Ermittler.

Die Staatsanwaltschaft hat offenbar erdrückendere Beweise gegen den mutmaßlichen Entführer der kleinen Ursula Herrmann († 10), als bislang angenommen. Nicht nur gegen den Tatverdächtigen Werner M. (58), sondern auch gegen seine Ehefrau Gabriele (62) sei Anklage erhoben worden, bestätigte jetzt der Anwalt des 58-Jährigen. Sie solle sich vor dem Landgericht Augsburg wegen Beihilfe zur räuberischen Erpressung verantworten.

Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ hat sich das Ehepaar in „Wir-Form“ über den Fall Herrmann unterhalten. In einem Telefonat habe Werner M. gesagt, der Tod des Mädchens sei kein Mord gewesen, sondern ein „Betriebsunfall“. Wie berichtet, war das Kind 1981 erstickt in einer Holzkiste im Wald gefunden worden.

Dazu kommt, dass das Paar angeblich mit einem Mitwisser über Verjährungsfristen für erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge sprach.

Nach einer Vernehmung im Jahr 2007 wurde das Ehepaar M. offenbar in seinem Auto abgehört. Ein Gespräch, das Werner und Gabriele M. dort führten, legt angeblich den Schluss nahe, dass sie bei einer Befragung bewusst die Unwahrheit gesagt haben.

Kein Zweifel beim Tonbandgerät

Auch das Tonbandgerät, das beim Tatverdächtigen gefunden wurde und mit dem die Erpresseranrufe getätigt worden sein sollen, ist inzwischen genauer unter die Lupe genommen worden. Aus Ermittlerkreisen heißt es, Werner M.s Behauptung, er habe es auf einem Flohmarkt gekauft, sei widerlegt. Zudem soll ein technisches Gutachten vorliegen, das angeblich beweist, dass es sich bei dem Gerät zweifelsfrei um das aus dem Entführungsfall handeln soll.

Wird die Anklage zugelassen, dürfte der Prozess gegen Werner M. und seine Frau Anfang 2009 starten.

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