Anklage geht nach Freispruch um Mord in Revision

Vor mehr als 40 Jahren stirbt ein junges Mädchen gewaltsam in Aschaffenburg. Bisher ist kein Täter überführt. Die Ermittler haben sich auf einen Verdächtigen eingeschossen - doch der wird jüngst vom Mordvorwurf freigesprochen. Dagegen regt sich Widerstand.
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Eine Strafprozessordnung liegt neben Akten auf einem Tisch. Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild
dpa Eine Strafprozessordnung liegt neben Akten auf einem Tisch. Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild

Aschaffenburg (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg will sich nicht mit dem Freispruch für einen Angeklagten mehr als 40 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 15-Jährigen abfinden. Die Anklage habe gegen das Urteil vom 23. April Revision eingelegt, teilte das Landgericht am Donnerstag mit. Auch die Nebenklage wolle auf diesem Weg gegen die Gerichtsentscheidung vorgehen. Über eine Revision entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH).

Nachdem das Hauptindiz - eine Bissspur an der Leiche des Mädchens - dem Angeklagten nicht mehr eindeutig zugeordnet werden konnte, war die Mordanklage in sich zusammengefallen. Die Staatsanwaltschaft hatte wie die Verteidigung auf Freispruch plädiert: "Im Zweifel für den Angeklagten."

Die Anklage will mit der Revision erreichen, dass überprüft wird, ob ihre Beweisanträge in dem Verfahren zu Recht von der Großen Jugendkammer abgelehnt wurden. Bei einer Revision müsse das Gericht die Urteilsgründe ausführlich darlegen, erklärte die Leitende Oberstaatsanwältin Monika Schramm. Nach der Zustellung des Urteils habe die Anklage dann einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Danach würden die Akten dem BGH vorgelegt.

Knackpunkt des Verfahrens, das sich über 16 Verhandlungstage erstreckte, war die Bisswunde an der toten Schülerin. Ein zahnmedizinisches Gutachten, auf das sich die Ermittler stützten, erwies sich als fehlerhaft und damit wertlos. Der 57 Jahre alte Angeklagte wurde aus seiner monatelangen Untersuchungshaft entlassen. In einem zweiten Gutachten hieß es dann: Es gebe keine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Deutsche wirklich zugebissen habe.

Die Staatsanwaltschaft pochte in dem Prozess auf ein dentalradiologisches Gutachten. Das Gericht lehnte dies ab. Unter anderem deswegen habe die Behörde Revision eingelegt, erläuterte Schramm. Denn womöglich könnte ein Radiologe andere Schlüsse aus einer Röntgenaufnahme der Bisswunde ziehen.

Das Verbrechen an der 15-jährigen Christiane J. beschäftigt die Justiz daher einmal mehr. An einem kalten Dezembermorgen 1979 hatte ein Parkwächter die Leiche der Jugendlichen im Aschaffenburger Schlosspark am Mainufer gefunden.

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