Angst vor Voodoo-Zauber: Darum zündete er ein Mietshaus an!
NÜRNBERG - Meterhoch schlugen die Flammen im Treppenhaus hoch. Eine dreiköpfige Familie und ein Nachbar konnten gerade noch von der Feuerwehr aus dem alten Hinterhaus in Fürth gerettet werden. Jetzt steht Isac P. seit gestern wegen vierfachen Mordversuchs vor Gericht.
Der Afrikaner Isac P. (43) soll Gezündelt haben. Der Grund: Er fühlte sich von seinem Landsmann Andor J. (42) aus Mosambik verhext. Die Flammen, die den Voodoo-Zauber löschen sollten, führten fast zu einer Katastrophe. Wegen vierfachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung muss sich der Arbeiter Isac P. seit gestern vor dem Nürnberger Schwurgericht verantworten. Vor 20 Jahren war er als Gießereifacharbeiter in die Ex-DDR gekommen.
„Ich wollte niemanden töten. Ich wollte meinem Landsmann nur einen Denkzettel verpassen“, behauptete der Angeklagte. Als „gläubiger Christ, der gerne hilft“, habe er Andor J. und dessen Frau in seinem Bad duschen lassen, als deren Wohnung renoviert wurde. Seitdem habe er Kopf- und Ohrenschmerzen. Und gedacht: Das kann nur von einem Voodoo-Zauber sein, den sie unsichtbar hinterlassen haben.
Neid fraß ihn an
Außerdem sei er genervt gewesen, dass Andor J. ihn kurz vor der Tat am 13. Juli 2006 ausgehorcht habe. „Er erzählte mir, dass er gut verdiene, noch Geld heimschicke“, so der Angeklagte. „Und er wollte wissen, wie ich es mache.“ Er selbst konnte seinen Kindern, die bei der deutschen Ex leben, keinen Unterhalt zahlen. Neid fraß an ihm.
Nach der Nachtschicht bei einem Paketdienst zapfte Isac P. um 2 Uhr nachts an einer Tankstelle 0,9 Liter Benzin in eine Plastikflasche, fuhr zur Wohnung von Andor J. im Hinterhaus am Fürther Kaiserplatz. Er schüttete das Benzin vor die Wohnungstür, zündete es an. Und floh. Dabei ließ er die Flasche zurück.
Andor J. und seine Frau konnten noch um Hilfe rufen, wurden mit dem Sohn (sieben Wochen) gerettet. Ihre ganze Habe verbrannte. Schaden insgesamt: 55000 Euro. „Ich hatte Isac nie als Täter in Verdacht“, sagte der Zeuge (42), der wie seine Frau von Voodoo-Zauber keine Ahnung haben will.
Der Fall erregte Aufsehen: Der Verteidiger des Angeklagten, Manfred Ellmer, hatte beim Bundesverfassungsgericht (BVG) Beschwerde eingelegt, weil es für Isac P. nach elf Monaten U-Haft noch keinen Prozesstermin gab. Wegen schleppender Ermittlungen und Verstoßes gegen das Grundrecht auf Freiheit rüffelte das BVG die Nürnberger Justiz. Isac P. kam im Juni 2007 frei, stellte sich dem Prozess. Fortsetzung heute.
cis
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