Angriff auf neuen Partner der Ex-Frau: Haft für zwei Männer

Mit einem Schraubenzieher hat er den neuen Partner seiner Ex-Frau niedergestochen. Ein Komplize hatte die Tatwaffe zuvor spitz geschliffen. Das Gericht geht aber nicht von einer Tötungsabsicht aus.
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Das Memminger Landgericht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archivbild
dpa Das Memminger Landgericht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archivbild

Memmingen/Neu-Ulm (dpa/lsw) - Er hatte den neuen Partner seiner Ex-Frau verfolgt und niedergestochen - das Landgericht Memmingen geht aber nicht davon aus, dass der 52-Jährige den Mann töten wollte. Die Strafkammer verurteilte ihn am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein Mittäter muss wegen desselben Vergehens für sechs Jahre in Haft.

Die beiden Männer hatten im Juli 2018 das Opfer mit einem GPS-Sender verfolgt und in Neu-Ulm mit einem Pfefferspray und einem Schlagstock angegriffen. Der Ex-Mann habe zudem mit einem Schraubenzieher auf den Geschädigten eingestochen. Die Tatwaffe soll sein Komplize vorher spitz geschliffen haben. Erst als Anwohner den Übergriff bemerkten, ließen die Täter ab. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen.

Beide Angeklagte gestanden die Tat vor Gericht, betonten aber, keine Mordabsicht gehabt zu haben. Sie wollten dem Opfer lediglich eine "Abreibung" verpassen, wiederholte der 41-jährige Mittäter mehrfach während des Prozesses. Der Staatsanwalt war anderer Ansicht: "Das Opfer wurde absichtlich in eine Falle gelockt und war wehrlos."

Im Plädoyer warf er dem Ex-Mann "Eifersucht, Hass, Wut und Verärgerung" als Motiv vor. Er forderte für ihn eine Gefängnisstrafe von acht Jahren und für den Mittäter sechs Jahre wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes. Die Verteidiger plädierten hingegen auf gefährliche Körperverletzung und beantragten für den Ehemann eine Höchststrafe von vier Jahren und für seinen Komplizen drei Jahre.

Die Strafkammer war von der Tötungsabsicht nicht überzeugt und verurteilte die Männer wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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