Angeklagter: Tod der Freundin nicht beabsichtigt

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth spricht von Totschlag, der Angeklagte von einer Verkettung unglücklicher Umstände: Im Prozess um den Tod seiner Lebensgefährtin hat der angeklagte 48-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht Bayreuth jegliche Tötungsabsicht bestritten.
von  Abendzeitung
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BAYREUTH - Die Staatsanwaltschaft Bayreuth spricht von Totschlag, der Angeklagte von einer Verkettung unglücklicher Umstände: Im Prozess um den Tod seiner Lebensgefährtin hat der angeklagte 48-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht Bayreuth jegliche Tötungsabsicht bestritten.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth spricht von Totschlag, der Angeklagte von einer Verkettung unglücklicher Umstände: Im Prozess um den Tod seiner Lebensgefährtin hat der angeklagte 48-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht Bayreuth jegliche Tötungsabsicht bestritten.

Die 44 Jahre alte Frau war am 7. November 2009 an einer Hirnblutung gestorben.

Der Ein-Euro-Jobber räumte zu Prozessauftakt ein, dass er seiner Freundin am Tattag im Streit zwei- oder dreimal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen hat. Daraufhin habe sie Nasenbluten bekommen, sei zweimal schwer gestürzt und habe sich dann ins Bett gelegt. Als er drei Stunden später nach ihr gesehen habe, sei sie bereits tot gewesen. „Ich kann mir den Tod nicht erklären“, sagte der 48-Jährige. Er äußerte die Vermutung, dass seine Lebensgefährtin entweder mit dem Kopf auf den Boden aufgeschlagen oder an Erbrochenem oder an ihrem eigenen Blut erstickt ist.

Laut Anklage haben die beiden zusammen mit der geschiedenen Frau des Angeklagten am Tattag erhebliche Mengen Alkohol getrunken. Der 48-Jährige sprach vor der Kammer von Wodka, Wein und Bier, bereits am Nachmittag zechte das Trio. Erste Streitigkeiten zwischen dem Paar konnte die Ex-Frau des Angeklagten nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch schlichten. Dabei sei die 61-Jährige ebenfalls von dem Mann geschlagen und verletzt worden.

Am Abend sei der Streit um den drohenden Rauswurf aus der Wohnung dann eskaliert. Der 48-Jährige soll seiner Lebensgefährtin mehrere heftige Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben. Dabei hat er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft den Tod der Frau zumindest billigend in Kauf genommen.

Der Angeklagte berichtete dem Gericht von häufigen Alkoholexzessen und folgenden Stürzen der 44-Jährigen. Wiederholt habe er einen Notarzt rufen müssen. In einem Fall sei bei seiner Freundin sogar ein Alkoholgehalt von 4,7 Promille im Blut festgestellt worden.

Die Ex-Frau beschrieb den 48-Jährigen als notorischen und gewaltbereiten Säufer. Während ihrer 14-jährigen Ehe sei sie wiederholt ins Frauenhaus geflüchtet und nur mit Rücksicht auf den gemeinsamen Sohn immer wieder zurückkehrt. Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil ist für diesen Freitag geplant.

dpa

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