Angeklagte Mutter schweigt im Prozess um Babyleichen

Im Herbst 2013 kommen bei Erdarbeiten in Oberfranken zwei verweste Babyleichen zum Vorschein. Jetzt muss sich die Mutter wegen Doppelmordes vor Gericht verantworten.
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Rechtsanwalt Jürgen Schmidt versucht die weinende Angeklagte Dagmar D. vor Prozessbeginn in einem Saal des Landgerichts Hof zu beruhigen.
dpa Rechtsanwalt Jürgen Schmidt versucht die weinende Angeklagte Dagmar D. vor Prozessbeginn in einem Saal des Landgerichts Hof zu beruhigen.

Im Herbst 2013 kommen bei Erdarbeiten in Oberfranken zwei verweste Babyleichen zum Vorschein. Wenig später wird die Mutter verhaftet. Sie muss sich jetzt wegen Doppelmordes vor Gericht verantworten.

Hof - Rund 25 Jahre nach dem Tod zweier Säuglinge in Bad Alexandersbad (Oberfranken) steht seit Mittwoch die Mutter vor Gericht. Zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Hof äußerte sich die 53-Jährige nicht zu den Vorwürfen. Sie ist wegen zweifachen Mordes angeklagt.

Umringt von zahlreichen Fotografen betrat die Frau den Schwurgerichtssaal. Sie soll das Mädchen und den Jungen in der eigenen Wohnung auf der Toilette zur Welt gebracht und danach unversorgt im WC-Becken zurückgelassen haben.

Als die Neugeborenen keine Regung mehr zeigten, habe die Frau sie zuerst in Plastiktüten gewickelt, dann in einen Schrank gelegt und später im Garten vergraben, sagte der Oberstaatsanwalt. Die stark verwesten Babyleichen waren vor einem Jahr in dem Ort im Landkreis Wunsiedel zufällig bei Bauarbeiten entdeckt worden.

Die Staatsanwaltschaft geht von niedrigen Beweggründen als Motiv aus: Die Frau, von Beruf Hauswirtschafterin, sei bereits Mutter von vier Kindern gewesen. Sie habe Angst vor dem Gerede der Leute gehabt und die finanzielle Mehrbelastung durch zwei weitere Kinder nicht hinnehmen wollen. Die 53-Jährige sitzt seit 21. November 2013 in Untersuchungshaft.

Verteidiger Jürgen Schmidt kritisierte die Vernehmung seiner Mandantin kurz nach der Verhaftung. Sie sei damals nicht ausreichend über ihre Rechte informiert worden. Das Vernehmungsprotokoll habe die Frau nach einer langen Reise übermüdet und unter Druck unterschrieben, ohne es verstanden zu haben. Schmidt sprach von "unzulässiger psychischer Einflussnahme". Er beantragte, die Aussagen der 53-Jährigen nicht zu verwerten.

Die Verhandlung wurde nach eineinhalb Stunden zunächst unterbrochen. Nach der Fortsetzung berichtete ein Sachverständiger als erster Zeuge über die "schwierige Kindheit" der Angeklagten. Die 53-Jährige brach dabei in Tränen aus. Ihren leiblichen Vater lernte die Frau demnach nie kennen, ihr Stiefvater trank oft. Auch zu Gewalttätigkeiten gegen sie und ihre Mutter soll es gekommen sein. Das Eheleben der Frau schilderte der Experte dagegen als normal. Die 53-Jährige und ihr Mann seien beide berufstätig gewesen. Der Familie sei es finanziell gut gegangen. Weitere Zeugen wurden am ersten Verhandlungstag nicht gehört. Der Prozess soll am 3. November fortgesetzt werden.

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