Angeklagte legen Geständnis im Menschenraub-Prozess ab

Es ist eine gruselige Vorstellung: Mitten in Kulmbach wird ein Mann gewaltsam in ein Auto gezerrt und entführt. Die mutmaßlichen Täter stehen nun vor Gericht.
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Die Fassade des Landgerichts Bayreuth. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archivbild
dpa Die Fassade des Landgerichts Bayreuth. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archivbild

Bayreuth (dpa/lby) - Im Prozess wegen erpresserischen Menschenraubs vor dem Landgericht Bayreuth haben drei Angeklagte gestanden, einen Mann mehrere Stunden in einem Auto festgehalten zu haben. Der vierte Angeklagte wollte sich zu Prozessbeginn am Montag zunächst nicht äußern.

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Iranern vor, dass sie Ende Oktober einen Mann in der Nähe des Kulmbacher Bahnhofs in ein Auto gezerrt haben und mit ihm davongefahren sein sollen. Sie sollen ihn geschlagen und mit zwei Messern verletzt haben. Während der Fahrt hätten sie von Bekannten und der Familie des Mannes Geld für dessen Freilassung gefordert. Nach drei Stunden sollen sie den Mann bei Offenbach am Main aus dem Auto geworfen haben. Laut Anklage hatte er Verletzungen am Hals, Oberschenkel und an der Hand sowie mehrere Prellungen.

"Ich wollte nur meine Familie retten", setzte der Fahrer des Autos zur Erklärung an. Er habe seinen Cousin aus der Heimat nach Deutschland holen wollen. Einer der Angeklagten habe deshalb den Kontakt zu einem Schleuser vermittelt, der rund 6000 Euro für die Flucht kassiert haben soll. Doch der Schleuser soll den Cousin in Serbien sitzengelassen haben und nicht mehr erreichbar gewesen sein, sagte der Angeklagte.

Also sei er mit seinem Bruder, dem Kontaktmann und einem Landsmann, der ebenfalls eine Rechnung mit dem Schleuser offen hatte, zu dessen Wohnung nach Kulmbach gefahren. "Wir wollten nur ganz kurz mit ihm reden", beteuerte er vor Gericht. Doch dann seien sie einfach mit dem Schleuser auf der Rückbank losgefahren.

Im Prozess sind noch fünf Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil soll Ende Oktober fallen. Der Richter deutete an, dass die Angeklagten im Falle einer Strafe "keine realistische Chance" auf Bewährung hätten.

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