Angeblich antisemitisch motivierter Mord: Streit zwischen SPD und Innenministerium

Die schlechte Nachricht hat Bayerns SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher persönlich und zeitlich punktgenau zugeschnitten auf den Holocaust-Gedenktag (27. Januar) verkündet. Im vergangenen Jahr, so die überraschende Botschaft im medialen Multiformat und mit Bezug auf Angaben des Innenministeriums, ist im Strudel ohnehin wachsenden Antisemitismus in Bayern der kriminelle Super-Gau passiert: ein Mord aus antisemitischen Motiven!
Recherchen der AZ ergaben jedoch, dass es diesen von Hass auf Juden gesteuerten Mord gar nicht gegeben hat.
Die Gemeinsamkeit zwischen der SPD-Landtagsfraktion und dem Innenministerium besteht in diesem Fall nur noch darin, dass beide Seiten die Veröffentlichung der unhaltbaren Behauptung bedauern – und sich den Schwarzen Peter gegenseitig zuschieben. "Wir haben lediglich die Angaben des Innenministers 1:1 übernommen", erklärte SPD-Rechtsexperte Florian Ritter der AZ, als er am Freitagnachmittag von der Entwicklung informiert worden war.
Im Innenministerium prallen derartige Aussagen ab. "So kann man nicht mit statistischen Daten umgehen", kritisiert Ministeriums-Sprecher Oliver Platzer im Gegenzug eine unprofessionelle Datenauswertung durch die SPD-Fraktion. Sie sei dafür verantwortlich, dass die Nachricht von einem antisemitischen Mord, den es so nicht gegeben habe, in der Öffentlichkeit gelandet sei.
Rinderspacher hat die Anfrage offiziell an den Innenminister gestellt
Mit dieser Argumentation kann die Landtags-SPD nichts anfangen und verweist auf die Dokumentation des Vorgangs im Internet. Dort ist die Anfrage Rinderspachers an die Staatsregierung über die Zahl der antisemitischen Straftaten nachzulesen – und auch die Antwort von Innenminister Joachim Herrmann.
Ein Interpretationsspielraum, zumindest auf den ersten Blick, ist hier schwer erkennbar.
In dem Antwortschreiben sind für das Jahr 2016 exakt 176 antisemitisch motivierte Straftaten aufgelistet, untergliedert in die einzelnen Deliktgruppen. Dabei ist alles, was ins einschlägige Raster passt: Volksverhetzung, Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung – und eben auch ein Mord.
Für Rinderspacher war die aus dem Innenministerium kommende Bilanz ein Anlass, auf den generell starken Anstieg (33 Prozent) antisemitischer Straftaten hinzuweisen, vor allem aber auch auf ein erkennbar erhöhtes Gewaltpotenzial, Mord inklusive.
"Antisemitismus ist in Bayern ein Thema, das ist unerträglich“, schrieb er speziell in Bezug auf die Gewaltverbrechen in einer Pressemitteilung, ohne zu wissen, dass es den Mord gar nicht gab. Den Angaben des Innenministeriums zufolge stammen die Daten über die antisemitisch motivierten Straftaten von den örtlich zuständigen Staatsschutzabteilungen der Polizei und werden im Landeskriminalamt (LKA) geführt.
Aus diesem Datenstand bediente sich das Innenministerium bei der Ermittlung der antisemitischen Straftaten und daraus resultierte am Ende die Mitteilung der SPD-Fraktion, dass auch ein Mord aus antisemitischen Beweggründen begangen wurde.
Ministerium: SPD ist zu sorglos mit den Daten umgegangen
Ausweislich des von der SPD veröffentlichten Antwortschreibens des Innenministeriums, Grundlage der Rinderspacher’schen Pressemitteilung, ist dort kurz und knapp aufgeführt: 1 x § 211 StGB Mord.
Diesen Ist-Zustand in der Polizeidatenbank will Ministeriumssprecher Oliver Platzer gar nicht bestreiten. Trotzdem ist er der Ansicht, dass die SPD-Fraktion mit den übermittelten Daten bei der Auswertung zu sorglos umgegangen sei und falsche Rückschlüsse gezogen habe.
Allein der Hinweis auf den § 211 (Mord) liefere keinen vollständigen Aufschluss. "Wenn zunächst wegen Mordes ermittelt wird und entsprechende Angaben in dem Verfahren verwendet werden, "erklärte Platzer, "heißt das ja noch nicht, dass es am Ende auch ein Mord war."
Der antisemitisch motivierte Mord, der keiner war, in der Polizeidatenbank und in einem Bericht des Innenministeriums trotzdem als solcher auftaucht und am Ende zu politischen Statements führte, trug sich, wie vonseiten des Innenministeriums bestätigt wurde, im vergangenen Jahr bei einem SEK-Einsatz in Nürnberg zu. "Eine Person“, beschreibt Platzer den Vorgang, "ist in einer derart gewalttätigen Weise auf die Beamten losgegangen, das von einem versuchten Mord auszugehen war. In einer Vernehmung äußerte er sich hinsichtlich des Grunds für seine Aggression, dass er davon ausgegangen sei, von Juden überfallen zu werden.“
Abgeordneter kontert: "Tollpatschigkeit im eigenen Haus"
Der SPD-Landtagsabgeordnete Horst Arnold, der vor seiner politischen Karriere als Staatsanwalt und Richter tätig war, kann der Argumentation aus dem Innenministerium zwar inhaltlich folgen, betrachtet Platzers Aussagen aber als verzweifeltes Ausweichmanöver, um "von der Tollpatschigkeit im eigenen Haus" abzulenken.
Den Worten Arnolds zufolge sei der Vorgang ganz einfach zu bewerten. "Die SPD hat eine Anfrage zu den Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gestellt und vom Innenministerium eine Auflistung der Straftaten bekommen, in der ein Mord und ein Totschlag aufgeführt werden. Welche Rückschlüsse sollen wir da sonst ziehen, als den, dass es sie auch gegeben hat?"
Für Arnold steht außer Frage, dass das Innenministerium in den Daten ausdrücklich darauf hinweisen hätte müssen, dass der Mord gar kein Mord gewesen sei.