Andechs: Der Käse-Krieg
ANDECHS/MÜNCHEN Auch die jüngste Schlacht im Dauerstreit zwischen dem Kloster Andechs und der Andechser Molkerei Scheitz brachte wieder keinen hundertprozentigen Sieger. Das Landgericht München hatte gestern entschieden, dass die Molkerei zwar Markenschutz für ihre Bildmarke für sich in Anspruch nehmen kann, aber nicht für das Wort Andechser alleine. Das R im Kreis - Zeichen des Markenschutzes - muss daher von dieser Stelle verschwinden.
Geklagt hatte die Andechser Kloster Gaststätten GmbH gegen die Molkerei. „Wir wollen einfach vor Gericht klären lassen, wer darf in welchem Umfang ,Andechser’ benutzen”, hatte der Sprecher des Kloster Andechs, Martin Glaab, vor der Urteilsverkündung erklärt. Und sagte nach dem Spruch der Richter: „Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden.” Zumindest teilweise.
Denn der zweite Teil der klösterlichen Unterlassungsklage fiel aus formalen Gründen vor Gericht durch. „Zu unbestimmt, zu weit gefasst”, fanden die Richter. Das Kloster wollte durchsetzen, dass die Molkerei – die Familie Scheitz verarbeitet im Jahr gut 90 Millionen Liter Milch von 600 Bio-Bauern – das Attribut „seit 1908” aus ihrer Werbung nimmt, da es den Betrieb erst seit 1980 geben würde.
Wer darf mit „Andechser” werben und wofür? Der Käse-Krieg am Heiligen Berg, er tobt seit längerem. Beide Betriebe werben mit dem Namen Andechs. Die Molkerei mit der Marke „Andechser Natur”, die Benediktiner mit dem Slogan „Andechs - Genuss für Leib und Seele”. Das allein müsste kein Problem sein, andernorts klappt die friedliche Koexistenz trotz gemeinsamer geografischer Bezeichnungen ja auch.
Man ist sich auf den idyllischen Hügeln über dem Ammersee einfach nicht grün. Immer wieder wurden Werbekampagnen zum Auslöser von Klagen. Zuletzt wollte die Molkerei gegen eine „Andechser Frischkäsezubereitung” der Mönche vorgehen, weil sie das Recht an ihrer Marke verletze. Der Käse werde gar nicht im Kloster hergestellt, sondern nur vermarktet. Die Mönche hätten gar keinen Schimmer vom Käsemachen.
Die Abtei argumentierte, dass es ihr frei gestellt sein müsse, eine geografische Bezeichnung zu verwenden, die mit ihr verbunden sei. Und fanden damit bei den OLG-Richtern offene Ohren.
Es erging ein entsprechender Hinweis, worauf die Molkerei ihren Antrag zurückzog. Das Ende des Käse-Kriegs? Wohl kaum.
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