An der A8: Münchner (39) schießt 19-Jährigem in den Kopf

Ein Waffengeschäft zwischen einem Münchner und einem jungen Mann aus Göppingen in Baden-Württemberg ist am Montagabend völlig außer Kontrolle geraten. Ein Schuss löste sich, der 19-Jährige wurde am Kopf getroffen.
Christoph Elzer |
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Adelzhausen – Was ist am Montag gegen 22:00 Uhr auf dem Parkplatz bei der Kapelle St. Salvator direkt an der Anschlussstelle Adelzhausen passiert? Diese Frage treibt die Kripo Augsburg derzeit um.

Ein 39-jähriger Münchner und ein 19-Jähriger aus Göppingen hatten sich für einen Waffen-Verkauf auf dem Parkplatz getroffen. Der Münchner wollte dem 19-Jährigen eine Pistole verkaufen, die er legal in seinem Besitz hatte. Doch dann kam es aus bislang ungeklärter Ursache zu einem Handgemenge zwischen beiden Männern, in dessen Verlauf sich ein Schuss aus der Pistole des Verkäufers löste. Das Projektil traf den potentiellen Käufer am Kopf.

Unmittelbar danach rief der Schütze selbst über den Notruf die Polizei, um den Vorfall zu melden. Durch die sofort alarmierten Streifen ließ sich der Münchner widerstandslos am Tatort festnehmen und wurde anschließend in den Polizeiarrest in Augsburg eingeliefert.

Der 19-Jährige wurde vom Notarzt erstversorgt und kam dann mit dem Rettungshubschrauber ins Klinikum, wo eine Notoperation durchgeführt wurde. Er liegt seitdem im künstlichen Koma, sein Zustand ist kritisch.

Der 39-jährige Schütze wurde am Dienstag der Jugendermittlungsrichterin vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung erließ und in Vollzug setzte.

Eine der wichtigsten Fragen, die die Polizei nun zu klären hat, ist ob sich der Schuss versehentlich löste, oder ob der Münchner gezielt auf den Göppinger schoss. Da das Opfer nicht vernehmungsfähig ist und es offenbar keine Zeugen des Vorfalls gibt, gestalten sich die Ermittlungen allerdings kompliziert. Zudem ist bislang noch unklar, ob der 19-Jährige die Pistole überhaupt hätte erwerben dürfen, oder ob das Waffengeschäft an sich schon illegal gewesen wäre.

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