Amtsgericht entscheidet tierischen Sorgerechtsstreit

München (dpa/lby) - Das Amtsgericht München hat in einem ungewöhnlichen Sorgerechtsstreit ein Urteil gefällt: Nach einer Scheidung ging es nicht um die gemeinsamen Kinder - sondern um zwei Bobtailmischlinge. Und die bleiben laut dem Beschluss nun beim Herrchen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
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Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archivbild
dpa Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archivbild

München (dpa/lby) - Das Amtsgericht München hat in einem ungewöhnlichen Sorgerechtsstreit ein Urteil gefällt: Nach einer Scheidung ging es nicht um die gemeinsamen Kinder - sondern um zwei Bobtailmischlinge. Und die bleiben laut dem Beschluss nun beim Herrchen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Dort lebten sie auch bisher seit der Trennung Ende 2017. Die Klage des Frauchens auf Herausgabe mindestens eines der beiden Hunde wurde abgewiesen. Sie hatte angegeben, sich in der Ehe hauptsächlich um die beiden Tiere gekümmert zu haben.

Ein Hund sei "im Rahmen von Trennung und Scheidung zwar grundsätzlich als "Hausrat" einzuordnen", sagte die zuständige Richterin. "Berücksichtigt werden muss aber, dass es sich um ein Lebewesen handelt." Es sei darum aus Gründen des Tierschutzes maßgeblich, zu wem das Tier eine Beziehung aufgebaut habe und wer seine Hauptbezugsperson sei.

Im konkreten Fall urteilte sie: "Es sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Hunde beim Antragsgegner nicht gut versorgt würden." Darum müsse man ihnen keinen "erneuten Umgebungswechsel zuzumuten". Die Beschwerde der Klägerin wurde nach Gerichtsangaben im August zurückgewiesen. Der Beschluss ist daher rechtskräftig.

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