Amtsgericht Coburg weist Klage ab: Verletzungsgefahr? Schwimmbäder müssen nicht warnen

Der Mann verletzte sich, als er sich in einem Schwimmbad beim Auftauchen an einer Kinderrutsche stieß: Das Amtsgericht in Coburg hat zu der Klage des Badegastes ein Urteil gefällt.
dpa |
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Ein Badegast hatte sich in einem Schwimmbad beim Auftauchen an einer Kinderrutsche verletzt - und klagte.
Daniel Karmann/dpa Ein Badegast hatte sich in einem Schwimmbad beim Auftauchen an einer Kinderrutsche verletzt - und klagte.

Coburg - Betreiber von Schwimmbädern müssen Besucher nicht warnen, dass sie sich beim Schwimmen oder Tauchen ohne Sicht möglicherweise verletzen könnten. Das hat das Amtsgericht Coburg nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in einem Urteil vom vergangenen Jahr entschieden.

Der Kläger war beim Auftauchen mit dem Kopf gegen eine Kinderrutsche gestoßen und hatte sich dabei eine Platzwunde zugezogen. Er forderte mindestens 750 Euro Schmerzensgeld, weil die Betreiberin des Schwimmbads ihn nicht vor der Rutsche gewarnt hatte.

Das Gericht wies die Klage ab, da die Rutsche den Sicherheitsvorschriften entspreche. Außerdem könne jeder umsichtige Schwimmer die Gefahr selbst erkennen.

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