Amokschütze von Ansbach vor Gericht: Er bedauert

Ansbach - Der mutmaßliche Amokschütze aus Mittelfranken steht seit Montag wegen zweifachen Mordes vor Gericht. Der psychisch kranke 48-Jährige muss sich in einem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Ansbach verantworten. Die Staatsanwaltschaft will erreichen, dass der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Er gilt wegen einer paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig.
Im Juli 2015 soll der 48-Jährige in zwei Ortsteilen von Leutershausen bei Ansbach zuerst eine 82 Jahre alte Frau und danach einen 72 Jahre alten Radfahrer aus seinem Auto heraus erschossen haben.
Gericht schließt die Öffentlichkeit aus
Nach Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit kurzzeitig von dem Verfahren ausgeschlossen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hörte sich die Kammer eine Erklärung des Mannes in nicht öffentlicher Sitzung an. Wie Gerichtssprecher Jürgen Krach anschließend berichtete, stritt der Beschuldigte die Vorwürfe nicht ab. In der Erklärung, die der Verteidiger des Mannes verlas, betonte dieser jedoch, er habe eine andere Sichtweise und Wahrnehmung der Geschehnisse und wolle sich dazu möglicherweise später noch äußern. Er bedauere die Vorfälle zutiefst und er bat die Angehörigen um Entschuldigung für die Folgen seines Handelns, die Verluste und die von ihm verursachten Ängste.
Nachdem er die Frau und den Radfahrer im vergangenen Juli getötet hatte, fuhr der 48-Jährige laut den Ermittlungen weiter und schoss auch noch auf eine Autofahrerin und später auf einen Traktorfahrer. In beiden Fällen verfehlte er aber glücklicherweise sein Ziel. Später bedrohte er noch einen Arbeiter. An einer Tankstelle in Bad Windsheim konnten Mitarbeiter den Mann schließlich überwältigen und festhalten, bis die Polizei eintraf.
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Bei der Tat habe der psychisch kranke Mann "keine Einsicht in das Unrecht seines Tuns gehabt", hatte die Anklagebehörde im Herbst unter Berufung auf ein psychiatrisches Gutachten berichtet. Der 47-Jährige soll bereits seit mehr als zehn Jahren psychische Probleme haben. Zudem hatte der Sportschütze bei der Tat Drogen im Blut - er hatte zuvor Cannabis konsumiert.
Die Frau und der Radfahrer waren laut den Ermittlungen Zufallsopfer, der Mann habe die Amokfahrt nicht systematisch geplant. Bislang sind vier weitere Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte am 12. April fallen. Zu der Verhandlung sind 34 Zeugen und drei Sachverständige geladen.