Amoklauf von Ansbach: Prozess ohne Zuschauer
ANSBACH - Ab 22. April steht Georg R. (19) vor dem Ansbacher Landgericht - voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Zwar habe die Jugendkammer über einen entsprechenden Antrag noch nicht entschieden, teilte das Landgericht Ansbach am Montag mit. Es müsse jedoch damit gerechnet werden, dass das Gericht zu Prozessbeginn am 22. April einen weitgehenden Ausschluss verfüge.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord in 47 Fällen vor. Darüber hinaus muss sich der 19-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in 13 Fällen, Köperverletzung in zwei Fällen, versuchter besonders schwerer Brandstiftung sowie versuchten Totschlags in zwei Fällen verantworten.
Der junge Mann war am 16. September im Gymnasium Carolinum in der Ansbacher Altstadt Amok gelaufen. Laut Staatsanwaltschaft wollte er aus Hass auf die Menschen mit Molotowcocktails die Schule niederbrennen und die flüchtenden Schüler töten. Der mit mehreren Messern, Brandsätzen und einer Axt bewaffnete Schüler verletzte dabei zwei Jugendliche schwer.
Nachdem ihm ein Gutachter eine zurückgebliebene Reife und eine gravierende Persönlichkeitsstörung bescheinigt hatte, wurde er Anfang März von der Untersuchungshaft in eine geschlossene psychiatrische Abteilung verlegt.
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