Amberg: Asylbewerber legt Berufung gegen Urteil ein

Amberg (dpa/lby) - Die Prügelattacken von vier jungen Asylbewerbern vom Dezember 2018 beschäftigen voraussichtlich weiterhin die Justiz. Einer der Asylbewerber, ein 18 Jahre alter Afghane, habe über seine Anwältin Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Amberg eingelegt, teilte das Gericht am Montag auf Anfrage mit.
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Ein Schild mit der Aufschrift "Amtsgericht Amberg" ist am Justizgebäude angebracht. Foto: Armin Weigel/Archivbild
dpa Ein Schild mit der Aufschrift "Amtsgericht Amberg" ist am Justizgebäude angebracht. Foto: Armin Weigel/Archivbild

Amberg (dpa/lby) - Die Prügelattacken von vier jungen Asylbewerbern vom Dezember 2018 beschäftigen voraussichtlich weiterhin die Justiz. Einer der Asylbewerber, ein 18 Jahre alter Afghane, habe über seine Anwältin Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Amberg eingelegt, teilte das Gericht am Montag auf Anfrage mit. Es hatte den Asylbewerber Anfang Mai zu einer Jugendbewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Das Quartett hatte während des fünftägigen Prozesses gestanden, Ende 2018 betrunken durch die Amberger Innenstadt gezogen zu sein und dabei grundlos auf Passanten eingeprügelt zu haben.

Nach Behördenangaben schützt den 18-Jährigen das Berufungsverfahren allerdings nicht vor der drohenden Abschiebung. Denn grundsätzlich stehe die Berufung einer "zeitnahen Abschiebung" nicht entgegen, teilte das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen am Montag mit. "Allerdings brauchen wir dafür das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft. Dieses liegt nach unseren Erkenntnissen vor", erläuterte eine Sprecherin der Behörde.

Die übrigen drei verurteilten Asylbewerber haben dagegen nach Justiz-Angaben ihre Urteile akzeptiert - auch der zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilte Haupttäter, berichtete der Direktor des Amtsgerichts Amberg, Ludwig Stich. Der Anwalt des 18 Jahre alten Iraners hatte kurz nach dem Urteil erklärt, sein Mandant werde dieses akzeptieren - schon um den Erfolg einer Suchttherapie nicht zu gefährden.

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