Amal Clooney als Anwältin in Münchner Terrorprozess

Menschenrechtsanwältin Amal Clooney (41) ist eine Anwältin der Nebenklage in einem Terrorprozess, der am Dienstag am Oberlandesgericht (OLG) in München beginnt. Ob die Ehefrau von Schauspieler George Clooney persönlich vor dem Gericht erscheinen wird, konnte ein OLG-Sprecher am Freitag nicht sagen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Amal Clooney, Rechtsanwältin und Ehefrau des Schauspielers George Clooney. Foto: Bebeto Matthews/AP/Archivbild
dpa Amal Clooney, Rechtsanwältin und Ehefrau des Schauspielers George Clooney. Foto: Bebeto Matthews/AP/Archivbild

München - Menschenrechtsanwältin Amal Clooney (41) ist eine Anwältin der Nebenklage in einem Terrorprozess, der am Dienstag am Oberlandesgericht (OLG) in München beginnt. Ob die Ehefrau von Schauspieler George Clooney persönlich vor dem Gericht erscheinen wird, konnte ein OLG-Sprecher am Freitag nicht sagen. Zuvor hatten das Magazin "Der Spiegel" und weitere Medien darüber berichtet.

In dem Prozess vor dem Staatsschutzsenat geht es um eine Frau, die sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben soll. Die Generalbundesanwaltschaft wirft Jennifer W. unter anderem vor, im Sommer 2015 mit ihrem Mann ein kleines Mädchen aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen gekauft und versklavt zu haben. Als das Kind krank wurde und deswegen ins Bett machte, kettete der Mann das Mädchen nach Angaben der Karlsruher Behörde draußen an und ließ es unter sengender Sonne qualvoll verdursten.

Die Angeklagte ließ ihren Mann demnach gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens. Jennifer W. ist unter anderem wegen Verdachts der mitgliedsschaftlichen Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt. Amal Clooney vertritt die Mutter des Mädchens.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.