Altenheime in der Corona-Krise: Einsamkeit macht krank
Das Öffnungsverbot für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern ist also verfassungswidrig. Das hat Bayerns höchstes Verwaltungsgericht entschieden. Ähnliche Urteile, die allerlei Restriktionen betreffen, dürften folgen, auch aus Karlsruhe, wo das Bundesverfassungsgericht schon ein Demonstrationsverbot gekippt hat. Gut zu wissen, dass die Verfassung, die von der Regierung ausgehebelt worden ist, nicht von allen vergessen wird. Angestoßen werden solche Verfahren nicht selten von hoch engagierten Einzelpersonen oder von großen Lobbys. Fast muss man sagen: leider. Denn viele, die es gerade sehr hart trifft, haben weder Kraft noch Lobby.
Etwa Menschen im Altenheim, die seit Wochen keinen Besuch bekommen. Die nur noch allein essen müssen. Die vom überlasteten Personal sediert werden. Einsamkeit macht krank, und diese Menschen sind ohnehin oft geschwächt. Darum ist es so dringend notwendig, Besuche in den Heimen wieder möglich zu machen. Das ist auch eine Frage der Menschenwürde.
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