Allgäu Airport darf größer werden
München/Memmingen Grünes Licht für die geplante Erweiterung am Allgäu Airport: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am gestrigen Dienstag sämtliche Klagen gegen den Ausbau des Regionalflughafens bei Memmingen abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern sei rechtmäßig, hieß es in dem Urteil.
Ein Bedarf für die vorgesehene Verbreiterung der Start- und Landebahn von 30 auf 45 Meter ergebe sich schon aus Sicherheitsgründen. Auch die Nachtflugregelung sei rechtlich nicht zu beanstanden. In der besonders geschützten Nachtkernzeit ab 24 Uhr sei weiterhin kein Flugbetrieb erlaubt. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Ein jahrelanges Verfahren habe endlich „die Klarheit gebracht, die man sich wünscht“, sagte Flughafen-Geschäftsführer Ralf Schmid und bezeichnete das Urteil als „deutliches Signal für die Zukunft des Allgäu Airport“.
Die Ausweitung der Flugzeit bis 23 Uhr erhöhe die Attraktivität des Flughafens für den Linienflugverkehr und die Wirtschaftlichkeit. Jetzt werde man „die Planung hochfahren“. Voraussichtlich im kommenden Frühjahr könnten erste Baumaßnahmen beginnen.
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