Alkohol-Verbot in Nürnbergs City: Wird es bald aufgehoben?

Trinken im Sitzen ist im Freien verboten. Gute Erfahrungen mit der Regelung. Aber nun kassierte ein Gericht eine entsprechende Verordnungen in Freiburg.
von  Abendzeitung
Anstoßen im Stehen ist erlaubt. Doch sobald sich die Zech-Kumpanen auf dem Nürnberger Hauptmarkt niederlassen würden, wird abkassiert.
Anstoßen im Stehen ist erlaubt. Doch sobald sich die Zech-Kumpanen auf dem Nürnberger Hauptmarkt niederlassen würden, wird abkassiert. © Rudi Ott

Trinken im Sitzen ist im Freien verboten. Gute Erfahrungen mit der Regelung. Aber nun kassierte ein Gericht eine entsprechende Verordnungen in Freiburg.

NÜRNBERG Das schmeckt den fröhlichen Zechern gar nicht, die am späten Vormittag neben dem U-Bahn-Eingang am Aufseßplatz sitzen. Zwei Mal, sagt einer durch seine wenigen Zähne, hatte ihn die Polizei deshalb schon am Wickel. 40 Euro musste er zahlen. Am Aufseßplatz darf kein Bier und kein Schnaps getrunken werden. Und auf allen anderen Straßen und Plätzen in der Stadt auch nicht. Polizei und Ordnungsamt haben gute Erfahrungen mit dem Verbot, das seit einigen Jahren gilt.

Der Städtetag fordert eine Änderung des Gesetzes

Deshalb blickt man im Rathaus mit Sorge nach Freiburg. Auch dort hat die Stadt das Trinken unter freiem Himmel außerhalb von Biergärten, Restaurants und Cafés verboten. Damit sollte der starke Anstieg von Gewaltdelikten im Kneipenviertel dort bekämpft werden. Das Verbot galt an Wochenenden von 22 bis 6 Uhr. Ein Jurastudent hatte dagegen geklagt – und vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen. Das Alkoholverbot ist unwirksam, weil es zu pauschal formuliert und nicht vom Polizeigesetz gedeckt ist.

Das gilt im Prinzip auch für Nürnberg. Auch das entsprechende bayerische Gesetz bietet keine Grundlage, den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu untersagen, so der städtische Sicherheits-Chef Peter Murrmann. Der Städtetag fordert daher Änderungen. Allerdings beruft sich die Stadt Nürnberg bei ihrem Alkoholverbot auch nicht auf die Gefährdung der Sicherheit.

„Wir begründen unser Verbot mit der Sondernutzung von öffentlichen Flächen“, so Murrmann. Die städtische Sondernutzungssatzung legt fest, dass es in Nürnberg auf öffentlichen Plätzen untersagt ist, sich zum Genuss von Alkohol niederzulassen – trinken im Stehen und Gehen ist erlaubt.

Zwischen 20 und 40 Euro kostet die Ordnungswidrigkeit

Wer dagegen beim Trinken im Sitzen erwischt wird, der muss zahlen. Zwischen 20 und 40 Euro kostet diese Ordnungswidrigkeit im Schnitt. Der Rahmen für das Bußgeld reicht von fünf bis 1000 Euro. „1714 Fälle haben wir im Jahr 2007 verfolgt“, so Murrmann. Das Alkoholverbot gilt nicht für Biergärten, die Freischankbereiche von Wirtshäusern und Imbissen und die Grillzonen in den Grünanlagen. Für die Kirchweihen und die Volksfeste hat die Stadt in einer extra Satzung ein Mitbringverbot für Alkohol erlassen.

Geklagt hat gegen die Satzungen noch niemand. mir

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