Alkohol-Verbot am Volksfest!
Bei Verstoß drohen 2000 Euro Buße. Damit will die Stadt die exzessiven Saufgelage von Jugendlichen unterbinden. Die Regelung auf den Stadtteil-Kirchweihen hat sich bestens bewährt
NÜRNBERG Wenn am 29. August das erste Fass Bier am Herbstvolksfest angestochen wird, darf auch hier über das Koma-Saufen und ein Alkoholverbot auf dem Festplatz diskutiert werden. Auf vielen Stadtteilkirchweihen hat die Stadt Nürnberg inzwischen das Mitbringen von Schnaps und Bier verboten (AZ berichtete). Grund waren die Alkohol-Exzesse von Jugendlichen. Die waren schon schwer „vorgeglüht“ auf die Feste gekommen, hatten sich dort mit den mitgebrachten Getränken bis zur Besinnungslosigkeit betrunken. Sie vermiesten durch ihre Randale vielen Anwohnern und Kirchweihbesuchern die Freude am Fest.
Die Folge war, dass das Ordnungsamt zum Beispiel für die Ziegelsteiner, die Langwasser und die Katzwanger Kirchweih ein Alkoholverbot erließ. Es erstreckt sich auf den Festplatz und die umliegenden Straßen. Kommt aufgrund dieser negativen Entwicklungen, die sich nicht nur auf Nürnberg beschränken, jetzt das Alkoholverbot für das Volksfest?
Polizei am Volksfestplatz schon immer sehr präsent
„Das gibt es schon lange“, so die überraschende Auskunft von Robert Pollack, der im Ordnungsamt für die Alkoholverbote zuständig ist. „In der Volksfestverordnung, die ausschließlich für den Festplatz am Dutzendteich gilt, ist festgelegt, dass das Mitbringen von Alkohol verboten ist.“
Auslöser waren die amerikanischen Soldaten, die in früheren Jahrzehnten regelmäßig die Bierzelte stürmten – was massive Einsätze der Polizei und Militärpolizei zur Folge hatte. So lange sie nur das Bier aus dem offiziellen Ausschank konsumierten, waren sie gerne gesehene Gäste. Aber schon damals hatten sich die GIs vor dem Volksfestbesuch mit Schnaps und Bier eingedeckt. Entsprechend betankt, waren sie der Schrecken der normalen Volksfestbesucher.
In der Volksfest-Verordnung ist auch festgelegt, dass das Mitbringen von Alkohol unter Strafe steht. „Wer mit einer eingeschmuggelten Flasche Schnaps oder Bier erwischt wird, riskiert eine Geldbuße von bis zu 2000 Euro“, warnt Pollack. Allerdings wurde noch nie ein Bußgeld in dieser Höhe verhängt: „Weil die Polizei am Volksfestplatz schon immer sehr präsent war, hat sich das Problem hier nicht so massiv gestellt.“
Nach dem Ende der diesjährigen Kirchweih-Saison am 23. September wird man im Rathaus darüber reden, ob auch für die Vorort-Kirchweihen entsprechende Verordnungen eingeführt werden. „Damit würden wir eine einheitliche Regelung für alle Feste schaffen“, erläutert Pollack. Dann wäre die Politik am Zug – und der Stadtrat müsste eine entsprechende Verordnung erlassen – inklusive der Androhung eines Bußgelds.
Michael Reiner