Aktionärsvertreter: Mehr Risiko-Transparenz der Konzerne

Aktionärsvertreter verlangen von den großen Konzernen einen offeneren Umgang mit Risiken. "Größere Unternehmen haben in der Regel eine sehr gute Risikoanalyse, die sie aber nicht veröffentlichen, aus Angst etwa vor dem Aktienkurs", sagte der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Georg Köglmayr von der Hochschule Pforzheim am Donnerstag in München.
dpa |
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München - Aktionärsvertreter verlangen von den großen Konzernen einen offeneren Umgang mit Risiken. "Größere Unternehmen haben in der Regel eine sehr gute Risikoanalyse, die sie aber nicht veröffentlichen, aus Angst etwa vor dem Aktienkurs", sagte der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Georg Köglmayr von der Hochschule Pforzheim am Donnerstag in München. Dort stellte die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) ihr diesjähriges "Schwarzbuch Börse" vor.

Insbesondere kritisierten die Aktionärsvertreter Autokonzerne wie VW und Daimler, die aus ihrer Sicht nicht offen genug über die Risiken durch den Dieselbetrug informierten. Beim Pharmariesen Bayer vermisst die SdK Transparenz bei den Prozessrisiken nach dem milliardenschweren Kauf des US-Saatgutkonzerns Monsanto. In den USA sieht sich Bayer in Zusammenhang mit dem umstrittenen Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat von Monsanto mit zahlreichen Klagen konfrontiert.

Anstatt jedes Jahr lediglich gleichlautende Sätze in ihren Geschäftsbericht zu schreiben, sollten Konzerne aus Sicht von Köglmayr und der SdK konkrete Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Risiken angeben sowie die Kosten, die diese verursachen könnten. "Wir wollen es möglichst plakativ haben", sagte SdK-Vorstand Andreas Schmidt.

Am Ende der Analyse sollten konkrete Aussagen im Geschäftsbericht stehen, etwa: "Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent (...) werden die bewerteten Risiken unter x Millionen Euro liegen". Solche Risikobewertungen müssten von unabhängigen Stellen erfolgen, fordert die SdK. "Wirtschaftsprüfer könnten diese Rolle übernehmen" - allerdings nur unter der Bedingung, dass der Abschlussprüfer nicht gleichzeitig der kontrollierende Wirtschaftsprüfer sei.

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