Affäre mit 15-Jähriger: Lehrer (59) gefeuert
MÜNCHEN/ANSBACH - Im Jahre 1991 begann der Kirchenmusiker eine Beziehung mit der Schülerin. Der Ansbacher verlor daraufhin seinen Job. Jetzt klagt er vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen die Entlassung.
Hubert K. (59, Name geändert) kämpft um seinen Job. Der renommierte Kirchenmusiker und Lehrer war nach einem Urteil des Ansbacher Verwaltungsgerichts am 28. Februar 2008 wegen einer langjährigen Affäre mit einer minderjährigen Schülerin aus dem Schuldienst geflogen. Jetzt klagt er vor dem Verwaltungsgerichtshof in München.
Der begnadete Organist leitet immer noch diverse Chöre und Orchester in Bayern und Baden-Württemberg, komponiert Musikstücke von der Kantate bis zur Rockoper - und lehrte bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe auch Musik in einem Ansbacher Gymnasium.
Eine seiner Schülerinnen himmelte den Mann an. Das nutzte dieser aus, machte sich im Jahre 1991 erstmals an die damals 15-Jährige heran und verlangte immer wieder Sex von ihr. Zehn Jahre lang. Erst als sie nach Hamburg zog, konnte sie sich auch emotional von ihm lösen.
Strafrechtlich musste sich Hubert K. dennoch nicht verantworten. Der Grund: Das Opfer wartete bis zum Jahr 2006, bevor sie die Missbrauchs-Vorfälle bei der Polizei meldete. „Wir haben den Fall genauestens geprüft, mussten dann aber feststellen, dass die Vorwürfe zu lange zurückliegen. Der Fall ist verjährt“, erklärte Ansbachs Leitender Oberstaatsanwalt Ernst Metzger.
Der Dienstherr aber zog die Konsequenzen aus der Affäre und leitete ein Disziplinarverfahren ein. 2008 verlor Hubert K. seinen Beamtenstatus. Mit der Entfernung aus dem Dienst hatte der Lehrer auch sämtliche Pensionsansprüche verloren. Dagegen legte er Berufung ein. Er will erreichen, dass die Disziplinarmaßnahme ganz zurückgenommen, zumindest aber abgemildert wird. Mehr als eine Degradierung scheint ihm nicht angemessen.
Nach mehrstündiger Verhandlung kam das Gericht aber noch zu keinem Urteil. Stattdessen wurde beschlossen, noch einmal Beweis zu erheben und Hubert K. untersuchen zu lassen. Es ist wohl seine letzte Chance. Der Gutachter soll prüfen, ob vielleicht verminderte Schuldfähigkeit bei dem Kirchenmusiker vorliegt. Dabei gibt es bislang aber keinerlei Anzeichen für eine psychische Erkrankung des Musikers.
Der Prozess vor dem Disziplinar-Senat des Verwaltungsgerichtshofs wurde bis zur Erstellung des Gutachtens unterbrochen.
J. Schneider, H. Reister
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