AfD will gegen Maskenpflicht für Landtagsabgeordnete klagen

Der Streit um die Maskenpflicht für Abgeordnete muss wohl gerichtlich entschieden werden. AfD-Parlamentarier fühlen sich in ihren Rechten unzulässig eingeschränkt. Eine Expertenkommission sieht dies anders.
dpa |
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München (dpa/lby) - Die AfD-Fraktion will gegen die Maskenpflicht im bayerischen Landtag, die seit Donnerstag auch für Abgeordnete gilt, klagen. Man werde beim Verwaltungsgericht Klage einreichen, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Christoph Maier am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Maskenpflicht bedeute eine "massive Einschränkung" des freien Mandats. Abgeordnete dürften bei ihrer Tätigkeit im Landtag nicht derart beeinträchtigt werden.

Die Abgeordnetenrechtskommission des Landtags ist der gegenteiligen Meinung - sie hält die Maskenpflicht für Abgeordnete für zulässig.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte am Mittwoch angeordnet, dass von Donnerstag an auch alle Abgeordneten verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Parlamentarier, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Zwangsgeld rechnen, bei wiederholten Verstößen auch mehrfach. Die schriftliche rechtliche Anordnung wurde noch für Donnerstag erwartet. Danach wollte die AfD Klage einreichen.

Seit Mitte Juni gilt für alle Mitarbeiter und Beschäftigte im Landtag eine Maskenpflicht. Für die Abgeordneten hatte es Aigner zunächst bei einer dringenden Empfehlung, einem Maskengebot, belassen. Weil sich die Mehrzahl der AfD-Abgeordneten nicht daran hielt, machte sie nun von ihrem Hausrecht Gebrauch und ordnete Maskenpflicht für alle an.

Die Abgeordnetenrechtskommission des Landtags hält die Maskenpflicht auch für Abgeordnete in der gegenwärtigen Situation für zulässig - sie müsse aber nach der Sommerpause überprüft werden. Mit dem freien Mandat der Abgeordneten sei dies vereinbar. Kontakte würden weder juristisch noch physisch unterbunden. "Tatsächliche Erschwerungen der Kontakte, die sich aus dem Tragen der Masken ergeben, bewirken noch keine verfassungsrechtlich relevante Einschränkung des freien Mandats", heißt es in der Stellungnahme der Experten. Zudem diene die Maskenpflicht "der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Parlaments".

Die Maskenpflicht gilt im Maximilianeum und in den Außengebäuden des Landtags, und zwar auf allen Gemeinschaftsflächen. Lediglich in den Sitzungssälen können die Masken unter Einhaltung der derzeitigen Abstandsregelungen - 1,50 Meter Abstand - am Platz abgelegt werden.

Aigner hatte zuletzt wiederholt auch an alle AfD-Abgeordneten appelliert, im Landtag Masken zu tragen, drang damit jedoch bei der Mehrzahl der Parlamentarier nicht durch. Eine Selbstverpflichtung der Abgeordneten sei nicht realisierbar gewesen, kritisierte sie nun.

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