AfD-Vorstandsmitglied droht Ärger wegen "Reichsbürger"-Aussagen

Wenn am kommenden Sonntag die bayerische AfD in Ingolstadt zu ihrem Satzungsparteitag zusammenkommt, könnte es hoch hergehen. In einem Antrag fordern zwei Kreisverbände eine Abmahnung für das ohnehin umstrittene Vorstandsmitglied Thomas Fügner.
von  dpa
In der bayerischen AfD rumort es wegen umstrittener Aussagen eines Vorstandsmitglieds.
In der bayerischen AfD rumort es wegen umstrittener Aussagen eines Vorstandsmitglieds. © dpa

Ingolstadt - Wegen umstrittener Äußerungen nach den tödlichen Schüssen auf einen Polizisten durch einen sogenannten Reichsbürger droht dem AfD-Landesvorstandsmitglied Thomas Fügner Ärger aus der eigenen Partei. In einem Antrag für den Parteitag der bayerischen AfD am Sonntag in Ingolstadt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, fordern Vertreter der AfD-Kreisverbände Nürnberg-Schwabach und Fürth-Neustadt/Aisch den Landesvorstand auf, den Beisitzer Fügner gemäß der Parteisatzung offiziell abzumahnen. Nach Angaben aus der bayerischen AfD ist Fügner in der Partei ohnehin umstritten.

Die Kreisverbände begründen ihren Antrag mit einem von Fügner am 24. Oktober 2016 in zwei geschlossenen Facebook-Gruppen für AfD-Mitglieder veröffentlichten Beitrag, in dem Beamte mit sogenannten Reichsbürgern gleichgesetzt werden. "Diese Beiträge sind bis dato Hunderten Mitgliedern zugänglich", heißt es in dem Antrag TO-02. Fügner habe seine Aussage dadurch zu belegen versucht, dass Beamte bis heute Privilegien aus der Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Verfassung genießen würden, die sie selbst den sogenannten Reichsbürgern verwehren.

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"Zeichen einer tiefen Respektlosigkeit"

"Vor dem Hintergrund des zeitlichen Zusammenhanges zu den tödlichen Schüssen eines sogenannten Reichsbürgers auf einen Polizeibeamten in Georgensgmünd am 19.10.2016 erscheint dieser Beitrag als zynische Provokation gegenüber allen Beamten", heißt es weiter in der Forderung nach einer Abmahnung. Dies gelte insbesondere bei denjenigen, die mit Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt seien. Fügners Aussagen seien "Zeichen einer tiefen Respektlosigkeit gegenüber dem getöteten Polizisten, seiner Familie, den Kollegen und seiner Freunde".

Darüber hinaus forderte Fügner, so die Antragsteller weiter, sinngemäß die Abschaffung des Beamtentums, indem er den Berufsstand mit einem "Sumpf" vergleiche, bei dessen Trockenlegung man die "Frösche" nicht fragen dürfe.

Die Beiträge zielten "weit über das gebotene Maß an Anstand und Respekt gegenüber Mitmenschen und Parteimitgliedern vorbei, diskreditieren einen gesamten Berufsstand und sind aufgrund der ehrverletzenden Formulierungen geeignet, die Einheit und das Ansehen der Partei nach innen und nach außen zu gefährden."

Neue Aufnahmekriterien gegen Extremisten und "Karrieristen"

Innerhalb der AfD habe der Beitrag Fügners in der Tat für Unruhe gesorgt, heißt es aus Parteikreisen. Direkte Konsequenzen auf die Parteimitgliedschaft muss Fügner wegen der Abmahnung zwar nicht befürchten. Laut Bundessatzung (Paragraf 7.3) drohen ihm aber im Wiederholungsfall weitere Ordnungsmaßnahmen, bis hin zum Parteiausschuss.

Auf dem Parteitag will die bayerische AfD auch ihre Satzung ändern. Ziel ist es, die Aufnahmekriterien für neue Mitglieder und Bewerber um politische Mandate zu verschärfen. Dadurch sollen sowohl Rechtsextremisten als auch "reine Karrieristen mit Finanzproblemen" stärker aus der Partei herausgehalten werden.

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