AfD klagt gegen Bayerns Artenschutzpolitik

München (dpa/lbay) - Das bereits umgesetzte Volksbegehren für mehr Artenschutz in Bayern dürfte bald ein juristischen Nachspiel haben: Die AfD-Landtagsfraktion will wie im Sommer angekündigt Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen. Sie will erreichen, dass Bayerns oberste Richter das Gesetz für nichtig erklären.
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München (dpa/lbay) - Das bereits umgesetzte Volksbegehren für mehr Artenschutz in Bayern dürfte bald ein juristischen Nachspiel haben: Die AfD-Landtagsfraktion will wie im Sommer angekündigt Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen. Sie will erreichen, dass Bayerns oberste Richter das Gesetz für nichtig erklären. Dies berichten das "Landwirtschaftliche Wochenblatt" und der "Münchner Merkur" am Dienstag unter Verweis auf die Klageschrift, die auch der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt.

Demnach richtet sich die Klage der Rechtspopulisten auch gegen das sogenannte Begleitgesetz, welches den Landwirten für die Artenschutzmaßnahmen unter anderem finanzielle Ausgleiche in Aussicht stellte und die praktische Umsetzung regeln soll. Der Klage zufolge wirft die AfD der Regierung, den sie tragenden Fraktionen von CSU und Freien Wählern, dem Landtag und den Beauftragten des Volksbegehrens verfassungswidriges Handeln vor.

Aus Sicht der AfD bedarf es auch einer juristischen Klärung, ob mit der Annahme des Volksbegehrens unter anderem das Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Auch gegen das Begleitgesetz geht die AfD-Fraktion juristisch vor: Aus ihrer Sicht werden damit Inhalte des Volksbegehrens wie beispielsweise der Termin für ein Walzverbot verwässert. Die AfD-Fraktion wirft den Beklagten eine "verschleierte Ablehnung von zumindest wesentlichen Teilen des Volksbegehrens" vor, die einen Volksentscheid notwendig gemacht hätten. Die Verfassungsklage soll noch diese Woche eingereicht werden, parallel zu einer Popularklage zweier Landwirte mit denselben Vorwürfen.

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