AfD-Fraktion klagt gegen Bayerns Corona-Verordnungen

München (dpa/lby) - Mit zwei Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof will die AfD im bayerischen Landtag die aktuelle Corona-Verordnung der Staatsregierung kippen. Dies teilte die Fraktion am Dienstag in München mit.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Blick in den Plenarsaal des bayerischen Landtag. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild
dpa Blick in den Plenarsaal des bayerischen Landtag. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Mit zwei Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof will die AfD im bayerischen Landtag die aktuelle Corona-Verordnung der Staatsregierung kippen. Dies teilte die Fraktion am Dienstag in München mit. Zum einen habe sie bereits in der vergangenen Woche ein sogenanntes Organstreitverfahren gegen das Gesundheitsministerium eingeleitet, in dem sie Verletzungen der Rechte des Landtags bemängelt. Aus Sicht der AfD-Fraktion können Eingriffe in die Grundrechte der Menschen nur auf Grundlage eines Parlamentsgesetzes zulässig erfolgen. In Bayern wird dies über Verordnungen geregelt, die keine Zustimmung des Landtags benötigen.

Darüber hinaus hätten drei AfD-Mitglieder sowie der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Christoph Maier, letzterer sowohl als Abgeordneter als auch als Privatperson, eine Popularklage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Auch die Popularklage richtet sich gegen die aktuelle vierte bayerische Corona-Verordnung, die nach Auffassung der Kläger verfassungswidrig ist. Ob ergänzend auch noch Eilanträge eingereicht werden sollen, sei derzeit noch offen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.