Ärztepfusch: Fataler Fehler, fatale Folgen ?
München - Es geht um ärztliche Fehler, um gesundheitliche Schäden mit lebenslanger Relevanz - und es geht um Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Im Fokus dieser seit 15 Jahren laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung steht Wolfram Scheurlen.
Seit 15 Jahren: Frau streitet mit Kinderarzt ihres Sohnes
Er ist Chefarzt der Cnopf'schen Kinderklinik in Nürnberg, hat Auszeichnungen wie den "Deutschen Innovationspreis im Gesundheitswesen" bekommen und ist in Organisationen wie dem "Verband der Kinderärzte" eingebunden. Der Professor sitzt außerdem für die CSU im Nürnberger Stadtrat, ist unter anderem familien- und jugendpolitischer sowie gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion.
Eine zentrale Rolle, wenngleich nicht freiwillig, spielt Scheurlen außerdem in einer Auseinandersetzung, die aus zwei Komplexen besteht. Vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg geht es um Schadenersatz im Millionenbereich. Dieses Verfahren dauert schon über zwölf Jahre. Noch länger, 15 Jahre, liegt eine Strafanzeige gegen ihn wegen schwerer Körperverletzung zurück. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen dazu eingestellt. Grundlage dafür war ein Gutachten über die Behandlung des zweijährigen Constantin in der Cnopf'schen Kinderklinik, das Professor Peter Betz, Chef der Erlanger Gerichtsmedizin, angefertigt hatte.
Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Fall verjährt ist
Für die Staatsanwaltschaft ist das alte Ermittlungsverfahren gegen den Chefarzt also abgeschlossen. Der Fall sei verjährt, alle Akten den Vorschriften entsprechend vernichtet worden, sagt Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Ob der Fall tatsächlich verjährt, erledigt und juristisch unantastbar ist, prüft derzeit allerdings das Bundesverfassungsgericht. Dort ist ein Klageerzwingungsverfahren anhängig.
In die Wege geleitet hat es Cornelia Sämann, die Scheurlen dafür verantwortlich macht, dass ihr inzwischen volljähriger Sohn Constantin seit seinem zweiten Lebensjahr mit einer künstlichen Herzklappe, mit Gehörschaden und einer Lernbehinderung leben muss. Scheurlen will sich nach Rücksprache mit seiner Anwältin dazu nicht äußern.
Vorwurf der Mutter: Sohn sei zu spät mit Antibiotika behandelt worden
Constantin war in der Kinderklinik zu spät mit Antibiotika behandelt worden. Die Ärzte hatten eine schwere bakterielle Infektion nicht erkannt. Unter anderem zerstörten die Bakterien seine Herzklappe. Sein Leben konnte nur durch eine Notoperation in der Erlanger Uni-Klinik gerettet werden. Auf dem Weg dorthin hatte er einen Herzstillstand.
Dafür, so die Überzeugung von Cornelia Sämann, müssten Scheurlen und sein Ärzteteam auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden - gegebenfalls mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts. Dort hat sie das Klageerzwingungsverfahren in Gang gebracht.
Mit leeren Händen steht sie bei ihrem Versuch, die eingestellten Ermittlungen wieder zum Laufen zu bringen, nicht da. Ihr "Trumpf" ist die Patientenakte ihres Sohnes aus der Kinderklinik. Diese Akte existiert zweimal - in unterschiedlicher Version. Bis vor kurzer Zeit gab es nur eine Fassung. Sämann hatte sie ein Jahr nach dem Desaster in Form einer Kopie von der Klinik zugeschickt bekommen, unterschrieben von Scheurlen.
In dieser Akte sind alle relevanten Vorgänge genau festgehalten: Aufnahme, Diagnose, Blut- und Entzündungswerte, Beschwerdebild, ärztliches Management, Medikamente.
Erst fehlte die vollständige Patientenakte
Das Problem: Ein Tag des verhängnisvollen Aufenthalts von Constantin in der Klinik ist in der Patientenakte, die im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und auch bei der Begutachtung durch Betz eine entscheidende Rolle spielte, nicht zu finden.
Diese Lücke fiel erst 2019 auf, als das Dokument überraschend im seit 2009 laufenden Zivilprozess auftauchte - diesmal komplett.
Für Sämann und ihren Sohn steht außer Frage, dass nach den plötzlich aufgetauchten Original-Akten der ganze Fall noch einmal neu aufgerollt werden müsste, sowohl die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Scheurlen als auch der wesentliche Teil des Schadenersatz-Prozesses. Die vollständige Patientenakte, argumentieren sie, mache die strafrechtliche Relevanz der ärztlichen Vorgehensweise erst richtig deutlich.
Für eine Wiederaufnahme der Ermittlungen ohne Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ist die Staatsanwaltschaft nicht zu haben. Der Fall, erklärt Behördensprecherin Gabriels-Gorsolke, sei definitiv verjährt, die Akten des ursprünglichen Verfahrens nicht mehr vorhanden.
Mutter und Sohn wollen sich nicht begutachten lassen
Im seit 2009 laufenden Schadenersatzprozess ist die Lage noch komplizierter. Die dort im 2019 aufgetauchten Originalakten spielen den Worten von Justizsprecher Friedrich Weitner zufolge dabei aber keine nennenswerte Rolle. Von grober Fahrlässigkeit, Voraussetzung für Schadenersatzansprüche, so seine Festellung, sei das Gericht ohnehin schon ausgegangen, lange vor Auftauchen der "neuen" Patientenakte.
Wesentlich mehr juristische Sprengkraft verbirgt sich seiner Ansicht nach hinter der starren, seit fünf Jahren bestehenden Weigerung von Constantin (und seiner Mutter), sich begutachten zu lassen. Das Verfahren sei dadurch zum Stillstand gekommen. "Ohne Begutachtung", so Weitner, "ist das Gericht aber nicht in der Lage, ein Urteil zu fällen. Das Ausmaß und die Schwere der Schäden sind für die Festlegung des Schadenersatzes maßgeblich." Eine Abweisung der Klage aus formalen Gründen wäre die Folge.
Schadenersatz: Versicherung hat 200.000 Euro vorausbezahlt
Aufgrund des bisherigen Verlaufs gehen aber alle Beteiligten davon aus, dass Scheurlen und sein Team um Schadenersatzzahlungen nicht herum kommen werden. 200.000 Euro hat Scheurlens Versicherung deshalb bereits vorausbezahlt. Sollte die Klage wegen aber abgewiesen werden, könnte dieses Geld wieder zurückverlangt werden.
Sämann beteuert, dass ihre Ablehnung des Gutachters vom Klinikum Großhadern durchaus Berechtigung habe. Mit Hinweis auf eine enge Kooperation mit der Nürnberger Kinderklinik und personelle Überschneidungen in einem ärztlichen Gremium will sie nicht an ein neutrales Gutachten glauben. Unzählige Schriftsätze hat Sämann in all den Jahren verfasst: Anträge, Beweisbeschlüsse, Rügen, Beschwerden und Ähnliches. Für Weitner sind diese vielen Vorgänge, die alle bearbeitet werden müssten, ein entscheidender Grund für die Dauer des Verfahrens. Sämann sieht dagegen keine andere Möglichkeit, um im Prozess nicht unterzugehen.