Ärzte-Pfusch im Knast?

Wegen Durch- blutungsstörungen musste dem Häftling Kurt B. (63, Name geändert)das linke Bein amputiert werden. Schuld sei der Gefängnisarzt, „der mich zu spät ins Klinikum eingewiesen hat“, behauptet der Schlosser.
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NÜRNBERG - Wegen Durch- blutungsstörungen musste dem Häftling Kurt B. (63, Name geändert)das linke Bein amputiert werden. Schuld sei der Gefängnisarzt, „der mich zu spät ins Klinikum eingewiesen hat“, behauptet der Schlosser.

Im Zivilprozess vor dem Nürnberger Landgericht verklagte er die Justizvollzugsanstalt (JVA) Nürnberg (vertreten von Anwalt Frank Kroier), auf Zahlung von 50000 Euro Schmerzensgeld.

Auf Krücken und von zwei Wachleuten flankiert erschien der Kläger im blauen Gefangen-Drillich zum Termin, die Tasche mit seinen Unterlagen vor den Bauch geschnallt. Wegen verschiedener Verbrechen war er 2004 zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Kaum in U-Haft, musste er damals wegen Durchblutungsstörungen im Bein im Südklinikum operiert werden. Danach lag er in einer Einzelzelle im JVA-Spital. An dem bewussten Wochenende habe er schlimme Schmerzen gehabt und nach einem Arzt verlangt. „Der ist erst am Montag wieder da“, habe ihm ein Pfleger gesagt. Auch sonst sei nichts gemacht worden: „Kein Blutdruck gemessen, kein Verband gewechselt, Schmerztabletten habe ich auch nicht bekommen“, behauptete der Gefangene (Anwalt Günther Schatz) steif und fest.

Montagfrüh habe dann ein Arzt das geschwollene Bein befühlt und ihn ins Süd-Klinikum bringen lassen. Kurt B.: „So steht’s in meinem Kalender.“ Im Krankenblatt der JVA ist der Dienstag eingetragen.

Die Vernehmung von drei Zeugen ergab ebenfalls Widersprüche: Ein vom Kläger benannter Pfleger hatte laut Plan an dem besagten Wochenende keinen Dienst.

Auch ein Gefängnis-Arzt (42) konnte sich nur noch erinnern, dass er B. einmal behandelt habe. Zum Bereitschaftsdienst– den es an jedem Wochenende gebe – war ein anderer Kollege eingeteilt, wie der Chefarzt der JVA, Kurt Paulus (59), als Zeuge vortrug. Er erinnerte sich auch, dass man Kurt B. zum ersten Klinikaufenthalt mit Gefäßoperation regelrecht habe drängen müssen.

Danach sei in der Krankenakte sogar die Anordnung gestanden: „Bei Schmerzen den Häftling sofort wieder in die Gefäßchirurgie einweisen.“ Nach den Einträgen in der Akte sei er regelmäßig mit Tabletten versorgt und untersucht worden.

„Stimmt alles nicht, sonst hätte ich doch mein Bein noch“, protestierte Kurt B. „Da kommt es auf Stunden an. Aber wenn man allein in der Zelle ist, hat man keine Zeugen.“

„Wenn Fehler gemacht worden wären, hätte auch die JVA dafür gerade stehen müssen“, erklärte die Vorsitzende Richterin Brigitte Schmechtig-Wolf. „Aber da es nicht beweisbar ist, muss die Klage abgewiesen werden.“

cis

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